Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 17

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Wenn jemand ein Recht verletzt, dann muss man erfahren können: Wer war das? Ich halte es auch für sehr wichtig, dass die Kosten für diese Auskunft bei den Inter­netservice-Providern von demjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, getra­gen werden.

Wie wichtig diese grundsätzlichen Dinge sind, macht vielleicht auch eine Stellung­nahme des Verbandes der österreichischen Musikwirtschaft klar: Immerhin 65 000 Mit­glieder – Musiker, Sänger, Orchester, Ensembles, Komponisten, Autoren – und 2 000 Verlage sind da vereinigt. Dieser nimmt zu den Anträgen der Grünen und zu den Anträgen der SPÖ ganz deutlich Stellung. Ich zitiere:

„Bedauerlich ist allerdings, dass die SPÖ nicht zum ersten Mal gegen die Kreativbranchen auftritt, und mit einem – aus unserer Sicht falsch verstandenen – Konsumentenschutz auf dem Rücken der Kreativen politisch punkten will.“

Und zu den Grünen:

„Paradoxerweise wollen die Grünen die Umsetzung der EU-Rechtsdurchsetzungs­richtlinie – zu Lasten der Künstler und Kreativbranchen – für einen Abbau des Urheber­rechtsschutzes missbrauchen und damit die Zielsetzung der Richtlinie ins Gegenteil verkehren?!“

Ich nehme an, dass letztlich doch die Zustimmung, der Meinungsumschwung der Grünen im Ausschuss auch dadurch bewirkt wurde. Vielleicht kommt auch die SPÖ zu einem Umdenken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

13.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte.

 


13.50.01

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegenschaft! Wenn Frau Kollegin Hakl im Zusammenhang mit dem Urheber­recht sagt, man müsste auch die Kinder aufklären, dann meine ich: So weit will ich nicht gehen, aber ich möchte Frau Kollegin Hakl aufklären, dass nach dem Artikel 6 Abs. 4 der einschlägigen Richtlinie alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die den begünstigten Konsumenten bezüglich des eigenen Gebrauchs oder Schulen, Bibliotheken und dergleichen die Ausübung ihrer freien Werknutzungsrechte ermöglichen (Abg. Mag. Hakl: Aber zuerst muss ich sie erwerben!), wenn von Seiten, Frau Kollegin, der Rechteinhaber freiwillige Maßnahmen nicht ergriffen werden. – Das ist einmal die Richtlinie.

Dazu müssen Sie auch wissen – ich hoffe, Sie tun das –, dass nach dem öster­reichischen Recht diese Richtlinie im Grunde genommen umgesetzt wurde. Was Sie gemeinsam mit Ihren orangen Mitregenten hier machen, ist so typisch für Ihre Politik: Im Zweifel für die Industrie, im Zweifel gegen die Konsumenten. (Zwischenruf des Abg. Murauer.) – Ach so, Kollege Murauer, ich glaube schon, dass Sie das nicht verstanden haben in all den Jahren! Sie haben offenbar sechs Jahre schwarz-orange Regierungs­politik verschlafen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Andernfalls würden Sie sehen, dass Frau Kollegin Hakl nicht erkennt, dass es hier nicht darum geht, dass jemand, der jemanden klagen will, fragen muss, ob er klagen darf, sondern es geht um eine prinzipielle Frage, ob nämlich jemand einstweilige Maßnahmen, die weit in die Privatsphäre eingreifen, ohne richterlichen Auftrag, ohne gerichtliche Überprüfung ergreifen darf oder ob da ein Richter eingeschaltet werden muss.

 


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