Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1509 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung. (Unruhe im Saal.)
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) – Geh komm, das ist so mühsam! – Es ist dies mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1510 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage
(1420 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen
bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das
Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die
Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz
2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG
2006) (1511 d.B.)
5. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird
(1513 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird
(1512 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag
690/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und
Kollegen betreffend der Erweiterung der Beweislastumkehr bei
Gewährleistungsansprüchen (1514 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 510/A der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird
(1515 d.B.)