Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim, Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, nach Ablauf von drei Jahren nach dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Vereinssachwalterschaft zu evaluieren und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen.
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Das ist ein Vier-Parteien-Antrag. Ich hoffe, dass die
Sozialdemokratie damit weiß, dass uns auch die finanziellen Nöte der
Sachwalterschaft am Herzen liegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen –
BZÖ.)
14.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim, Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim,
Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Evaluierung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes
zum Bericht des Justizausschusses (1511 d.B.) über
die Regierungsvorlage (1420 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das
Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und
Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz
und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden
(Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)
Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz werden
wesentliche Änderungen im System der österreichischen Sachwalterschaft
eingeführt. Dies betrifft insbesondere die Vorsorgevollmacht und die
Vertretungsmöglichkeit nächster Angehöriger, aber auch die zahlenmäßige
Beschränkung der Zahl der Sachwalterschaften, die von Rechtsanwälten übernommen
werden dürfen. Diese Maßnahme hat naturgemäß auch entsprechende finanzielle
Auswirkungen, für die von der Bundesministerin für Justiz entsprechend
vorgesorgt worden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen im Hinblick auf
diese Änderungen den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, nach Ablauf von drei Jahren nach dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der