Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 31

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim, Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, nach Ablauf von drei Jahren nach dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Vereinssachwalterschaft zu evaluieren und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen.

*****

Das ist ein Vier-Parteien-Antrag. Ich hoffe, dass die Sozialdemokratie damit weiß, dass uns auch die finanziellen Nöte der Sachwalterschaft am Herzen liegen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

14.29


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim, Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim, Dr. Partik-Pablé, Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes

zum Bericht des Justizausschusses (1511 d.B.) über die Regierungsvorlage (1420 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden (Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 – SWRÄG 2006)

Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz werden wesentliche Änderungen im System der österreichischen Sachwalterschaft eingeführt. Dies betrifft insbesondere die Vorsorgevollmacht und die Vertretungsmöglichkeit nächster Angehöriger, aber auch die zahlenmäßige Beschränkung der Zahl der Sachwalterschaften, die von Rechtsanwälten übernommen werden dürfen. Diese Maßnahme hat naturgemäß auch entsprechende finanzielle Auswirkungen, für die von der Bundesministerin für Justiz entsprechend vorgesorgt worden ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen im Hinblick auf diese Änderungen den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, nach Ablauf von drei Jahren nach dem In-Kraft-Treten des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes die Auswirkungen der ge­setzlichen Änderungen einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der


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