Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 43

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einer möglichen Sachwalterschaft eben noch nicht betroffen ist, eine Person des Vertrauens auszusuchen, die dann, wenn es so weit ist, die Agenden übernimmt, die Verantwortung für das eigene Leben übernimmt. Diese Verantwortung geht dann eben nicht mehr auf Anwälte über, die – wie sich in der Vergangenheit ja bewiesen hat – Leute in einer sehr hohen Zahl dann „betreut“ – unter Anführungszeichen – haben, wobei dies eigentlich überhaupt keinen persönlichen Kontakt dargestellt hat.

Also aus meiner Beurteilung ein sehr, sehr gutes Gesetz. Da ich weiß, dass meine Kollegin Dr. Partik-Pablé maßgeblich dazu beigetragen hat, auch von dieser Stelle meine Anerkennung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

15.04


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


15.04.47

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz wurde schon ausführlich gelobt. Auch ich möchte mich diesem Lob anschließen. Ich weiß, wir kön­nen unendlich viel Lob ertragen. Ich möchte natürlich die Frau Ministerin, die Verhand­lerinnen und Verhandler und auch die Beamten im Ministerium loben.

Grundlage der Sachwalterschaft ist das Sachwalterrecht aus dem Jahre 1984. Mit der Einführung der Sachwalterschaft hatte das Schreckgespenst Entmündigung Gott sei Dank ein Ende, und es wurde die rechtliche Stellung der betreuten Personen deutlich verbessert.

Erstmals gab es die Möglichkeit einer wirklichen Unterstützung für Menschen mit Behinderung, für psychisch Kranke und für demente Menschen. Sachwalter kümmern sich um die materielle Situation der betreuten Menschen, sie vertreten sie vor Be­hörden, sie halten persönlichen Kontakt mit den Betroffenen und sie sichern auch eine soziale Betreuung. Durch die demographische Entwicklung, nämlich die steigende Lebenserwartung der Menschen und somit durch die Zunahme der Anzahl älterer Menschen, hat sich die Zahl der Sachwalterschaften in den letzten Jahren deutlich erhöht. Es ist damit zugleich zu einer zunehmenden Schwächung der Autonomie älterer Personen gekommen.

Mit diesem Gesetz soll es nun zur Einschränkung von Sachwalterschaften kommen. Das Selbstbestimmungsrecht psychisch Kranker und geistig behinderter Menschen soll gestärkt werden, und es sollen Vorsorgevollmachten und schriftliche Vorgaben für Sachwalterbestellungen eingeführt werden. Weiters soll nahen Angehörigen in gewissen Fällen, zum Beispiel bei der Verrichtung der täglichen Arbeiten, in Angele­genheiten einer erforderlichen Pflege und dergleichen, eine gesetzliche Vertretungs­befugnis eingeräumt werden.

Das Gesetz regelt klar den Kreis der Personen, die zum Sachwalter bestellt werden können, und schlägt auch eine Begrenzung dieser Zahl vor.

Um Missbrauch zu verhindern, gibt es darüber hinaus strenge Vorschriften für die Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang soll auch positiv erwähnt werden, dass dafür ein zentrales Vertretungsregister geschaffen werden soll.

Es ist somit ein Gesetz, das der demographischen Entwicklung Rechnung trägt, das im Sinne der betroffenen Menschen Sicherheit schafft und das die soziale Funktion der Familie durch die Vertretungsbefugnis naher Angehöriger stärkt. Deshalb freue ich


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