mich, dass dieses Gesetz nun heute beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
15.07
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Machne. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.07
Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wie schon mehrmals ausgeführt wurde, beobachten wir laut Statistik, dass die Anzahl der Sachwalterbestellungsverfahren seit Beginn der neunziger Jahre deutlich angestiegen ist. Betroffen sind allerdings zu zwei Dritteln Menschen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, das heißt, dass sich die Sachwalterschaft zunehmend als begleitende Hilfe für Seniorinnen und Senioren etabliert.
Die Sachwaltervereine leisten nach meinen Erfahrungen ausgezeichnete Arbeit. Viele Sachwalter, die ich kenne, kümmern sich auch persönlich um jene Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen.
Mit dem heute zu beschließenden Sachwalterrechts-Änderungsgesetz haben wir eine notwendige und moderne Lösung in diesem Bereich getroffen. Durch die Beschränkung der Anzahl der möglichen Sachwalterschaften für Privatpersonen wird auch gewährleistet, dass mehr Menschlichkeit und persönlicher Bezug in die Sachwalterschaft kommen.
Wir haben nunmehr auch eine Grundlage geschaffen, dass in einfachen Lebensbereichen ohne Bestellung von Sachwaltern das Auslangen gefunden wird. Ich denke, in der Praxis werden sehr viele, zumeist ältere Menschen, wie auch in meinem persönlichen Fall, aber auch behinderte jüngere Menschen von ihren nahen Angehörigen betreut. Für diese verantwortungsvolle und verdienstvolle Tätigkeit wird jetzt auch eine unmittelbare Vertretungsbefugnis eingeräumt.
Mit dem vorliegenden Beschluss wird gewährleistet, dass noch mehr soziales Engagement in die Sachwalterschaft einfließen wird, aber ich verstehe dieses Gesetz auch als Zeichen unserer Regierung und unserer Frau Bundesministerin, dass wir uns um die Anliegen und Bedürfnisse der älteren und hilflosen Menschen besonders kümmern. (Beifall bei der ÖVP.)
15.09
Präsident Dr. Andreas Khol: Es gibt noch eine Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.
15.10
Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche - BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht jetzt wirklich um ein organisatorisches Problem, und zwar: Frau Kollegin Stadlbauer hat ja einen Antrag eingebracht, dem wir eigentlich alle zustimmen wollten, der besagt, dass dann, wenn ein Sachwalter mit einer medizinischen Behandlung nicht einverstanden ist und das Gericht über diesen medizinischen Eingriff entscheiden soll, der Sachwalter mit seiner ablehnenden Stellungnahme auf alle Fälle vom Gericht gehört werden sollte. – Diesem Argument schließen wir uns alle an.
Wir hatten dann eine Diskussion mit den Beamten des Ministeriums, die gemeint haben, es wäre ohnehin schon im Außerstreitrecht verankert, dass ein Sachwalter zu hören ist. – Aber wir wollten eigentlich, dass anstatt dieser eher vagen Bestimmung im Außerstreitgesetz eine ganz bestimmt definierte Pflicht besteht, den Sachwalter eben heranzuziehen, ihm die Gelegenheit zu geben, zu sagen, warum er mit der