zustande gebracht haben – nach einer Lösung im Interesse der Sache, im Interesse unseres Personals und auch der Menschlichkeit, wenn Sie so wollen.
Frau Kollegin Grossmann wird dann noch auf die spezielle Problematik der Bedingten eingehen.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Ich glaube, wenn man der Sache verpflichtet ist, dann ist man auch in der Lage, auch wenn es schwierig ist, das gebe ich schon zu, und das wissen wir alle miteinander, zu einem Ergebnis zu kommen, das im Interesse des Dienstes, der Kollegenschaft und auch der Einrichtungen ist, egal, um welche es sich handelt. Und unter solchen Gesichtspunkten, wenn all das zusammenpasst, stimmt die sozialdemokratische Fraktion auch gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)
15.23
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Praßl. Er wünscht eine Redezeitbegrenzung von 4 Minuten. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes ein wenig befassen. Derzeit können bis zu drei Behörden Aufsicht über die Vollzugsbehörden erster Instanz führen. Die vielen parallelen Agenden bei der Dienst- und bei der Fachaufsicht wurden oftmals als unbefriedigend beziehungsweise unübersichtlich empfunden.
Sowohl die Zentralstelle als auch der Präsident des Gerichtshofes erster Instanz, der Präsident des Oberlandesgerichtes, äußerten sich dementsprechend über ihre Anliegen. Es erhöhte sich auch der Reformwunsch nach einer einzigen Behörde zwischen der Zentralstelle und den Justizanstalten.
Der Zustand der Doppelgleisigkeiten soll durch die Schaffung einer Strafvollzugsdirektion beseitigt werden. Dabei werden die Fach- und die Dienstaufsicht zusammengeführt und der neuen Behörde ein umfassendes Aufsichtsrecht eingeräumt. Dem Bundesministerium für Justiz werden demnach nur mehr strategische Entscheidungen und übergeordnete Aufgaben zukommen, beispielsweise im Bereich des Stellenplanes und des Personal- und Dienstrechtes.
Operative Tätigkeiten, die bislang vom Ministerium ausgeführt wurden, werden der Strafvollzugsdirektion übertragen. Für die Planung, die Organisation, die Leitung, die Steuerung, das strategische Controlling, das Organisationsmanagement und das Budget wird das Bundesministerium für Justiz auch weiterhin richtungweisende Vorgaben machen.
Damit ist gewährleistet, dass sich das Ministerium im Wesentlichen auf Entscheidungen und Vorgaben konzentrieren kann und auch mit Einzelfragen beschäftigen muss.
Uns ist es auch gelungen, eine Bündelung der Verwaltungsaufgaben im Bereich des Strafvollzugs durch die Schaffung einer neuen Behörde zu ermöglichen. Diese neue Behörde soll sowohl mit Psychologen, Betriebswirten als auch mit Exekutivbediensteten ausgestattet werden. Damit ist klar und sichergestellt, dass ein sehr breites Spektrum an anfallenden Problemen im Sinne der österreichischen Bevölkerung rasch und effizient erledigt werden kann. Insgesamt wird dadurch eine Straffung der Organisation mit kürzeren Entscheidungswegen herbeigeführt.
Durch die Vermeidung von Mehrfachbelastungen vorhandener Strukturen gelingt es uns somit, den Einsatz von finanziellen Mitteln und Personal noch effizienter und bei