Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 75

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Herr Dr. Jarolim kann es nicht mehr erwarten. Er bekommt trotzdem sofort das Wort erteilt. 5 Minuten Redezeit; es müssen aber nicht so viele sein. – Bitte.

 


16.44.24

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Ich wollte mich mit meiner Begrüßung nicht mehr länger zurückhalten – auch Ihnen gegenüber –, und das war eigentlich der Anlass des Mienenspiels.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dernoscheg, die Styrian Spirit, darf ich Ihnen sagen, wäre insofern ein Skandal, als es dem Kärntner Landeshauptmann ein Bedürfnis war, Mittel der Steiermark dort einfließen zu lassen. – Und das ist Gott sei Dank nicht erfolgt. Also ich würde mich da eher erst informieren, bevor Sie das so thematisieren.

Meine Damen und Herren! Das Übernahmerechts-Änderungsgesetz, das wir heute zu behandeln haben, ist ein eher trauriges Kapitel. Wir hatten es ja bereits einmal im Nationalrat. Es war dann im Bundesrat, und man muss den Damen und Herren im Bundesrat – und das möchte ich hier von dieser Stelle aus ausdrücklich tun – herzlich dafür danken, dass das Gesetz dort in einer Art und Weise behandelt worden ist, wie es leider Gottes im Nationalrat in der Vorgeschichte nicht passiert ist. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Geh bitte!)

Daher konnte es dort auch möglich sein, Frau Kollegin Partik-Pablé, das zu sagen, was bereits der Oberste Gerichtshof durch seinen Begutachtungssenat festgestellt hat und auch die Anwaltskammer, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ausgearbeitet hat, nämlich dass das Übernahmerechts-Änderungsgesetz 2006, wie wir es im Nationalrat beschlossen hatten und wie Sie es heute vorhaben zu beschließen, keine ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie ist.

Warum? – Es geht dabei um eine Vermutung, ab wann ein Beherrschungstatbestand eintreten kann. Da haben Sie in das Gesetz hineingeschrieben: Alles unter 25 Prozent – also wenn jemand eine 25-prozentige Beteiligung hält – ist nicht beherr­schend.

Tatsache ist jedenfalls – ich möchte mir die Vorgeschichte ersparen, ich glaube, Sie alle kennen das, da das ja bereits das zweite Mal hier im Nationalrat behandelt wird –, dass in Hauptversammlungen immer wieder festgestellt werden kann und muss, dass die Mehrheit der gesellschaftsrechtlichen Bindungen – also die beherrschende Mehr­heit – jedenfalls weit unter 25 Prozent – nämlich ab 15 Prozent bis 20 Prozent – entsteht, daher hätte man sich da natürlich entsprechend verhalten müssen.

Das Gesetz ist mehr oder weniger ein Gefallen gegenüber einigen Gesellschaften und Gesellschaftern im Lande, die dadurch für die Zukunft entsprechend aus der Bredouille herausgelassen werden.

Ich glaube, es handelt sich hier um eine einfache Nicht-Umsetzung, weil die öster­reichischen Verhältnisse – falls das die Nachredner sagen sollten – weder mit den deutschen noch mit den englischen Verhältnisse vergleichbar sind. Man müsste da sehr sensibel im Einzelfall schauen, wann in Österreich ein Beherrschungstatbestand besteht.

Das hat auch Herr Professor Doralt gesagt. – Also alle, die sich diesbezüglich irgendwie auskennen, haben eine eindeutige Stellungnahme abgegeben: So geht es nicht, und insofern haben Sie es auch konsequenterweise genau so gemacht, wie es nicht gehen sollte, damit wirklich eine Optimierung der nicht-rechtmäßigen Umsetzung stattfindet.

 


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