Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 86

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Ihnen wird Mieterschutz höher gehalten als der Schutz derer, die eine Wohnung suchen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Diese Ihre Politik ist eben so, das werden wir nicht ändern; mit dem müssen wir uns halt abfinden.

Jedenfalls bin ich persönlich seit Jahrzehnten als Vermieter, aber auch als Makler tätig, und ich kann aus dieser Erfahrung heraus sagen, dass ich mit Mietern wirklich immer die geringsten Probleme hatte, weil sie sich Gott sei Dank nicht immer an das halten, was da drinnen steht, sondern durchaus vernünftigen Argumenten zugänglich sind. (Abg. Öllinger: Warum ändern Sie es dann, wenn es eh gepasst hat?)

Das machen wir, weil gewisse Anpassungen notwendig sind, aber leider ist es nicht möglich, ein umfassendes Mietrecht so zu gestalten, dass es anwenderfreundlich für Vermieter und Mieter ist. In diesem Zusammenhang gibt es genug Formulierungen, die ich Ihnen jetzt vorlesen könnte, wobei das aber nicht aus dem Jahre 2000 stammt, sondern aus der Zeit um 1914, aus einer Notverordnung heraus, einer Verordnung, die heute noch Gültigkeit hat.

Kollege Großruck hat ja bereits ausführlich auf die inhaltlichen Punkte Bezug genom­men, daher möchte ich jetzt nur noch folgenden Punkt herausstreichen. Es war uns ein besonderes Anliegen, gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften durch den Rech­nungshof prüfen zu lassen. Ich bin sehr verwundert darüber, dass weder SPÖ noch ÖVP diesem Begehren bisher zugestimmt haben.

Bei diesen gemeinnützigen Bauvereinigungen handelt es sich um Vereinigungen, die einen großen Teil des Wohnbestandes in Österreich nach dem Krieg geschaffen haben, diesen verwalten und die sozusagen auf Milliarden Euro an Rücklagen sitzen, Geld, das meiner Ansicht nach jedoch nicht in allen Fällen zweckmäßig verwendet wurde beziehungsweise wird. Wenn man in diesem Zusammenhang auf den Revisionsverband sowie auf die Länderkontrolle hinweist, muss man auch dazusagen, dass es unbedingt notwendig ist, eine bundeseinheitliche Kontrolle zu schaffen.

Wie das ist, wenn etwas zu spät gemacht wird, das haben wir ja bei der Causa BAWAG gesehen. Auch bei den Wohnbaugenossenschaften könnte es einmal zu spät sein – und dann nützt es nichts, zu sagen, dass es doch ohnehin den Revisions­verband gibt, dass ohnehin alles geprüft worden ist. – Diese „Argumente“ haben wir ja bei der BAWAG auch gehört.

Ich würde daher sowohl SPÖ als auch ÖVP auffordern, noch einmal darüber nach­zudenken – und nicht dem Lobbyismus in den eigenen Reihen nachzugeben, sondern einer bundeseinheitlichen Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen bezie­hungs­weise Wohnbaugenossenschaften durch den Rechnungshof zuzustimmen, zumal, wie gesagt, dort seit Jahren Förderungsmittel in Milliardenhöhe hineingehen und überdies durch Steuerbegünstigungen die Schaffung von Rücklagen ermöglicht wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

17.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Mag. Gastinger hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.24.49

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Diese Diskussion hier zeigt, wie kontroversiell das Mietrecht offensichtlich immer diskutiert wird. Ich denke auch, dass es wahrscheinlich nie gelingen wird, die Interessen der Vermieter einerseits und die Interessen der Mieter andererseits wirklich so ausgewogen unter einen Hut zu bringen, dass wir tatsächlich beide Interessen vollauf befriedigen. Diese Hoffnung habe ich aufgegeben; das ist nun einmal so.

 


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