Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 87

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Mit der Wohnrechtsnovelle 2006 haben wir versucht, einen möglichst ausgewogenen Entwurf vorzulegen. Wichtige Änderungen, die ja auch schon vom Herrn Abgeordneten Großruck, aber auch vom Herrn Abgeordnetem Neudeck dargelegt wurden, sind darin enthalten. Wir vom Bundesministerium für Justiz haben uns wirklich bemüht, eine Balance zwischen Berücksichtigung von Mieter- als auch Vermieter-Interessen zu wahren. Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang die Erweiterung der Hal­tungspflicht des Vermieters sowie die Beseitigung erheblicher Gefahren für die Gesundheit der Bewohner eines Hauses. Vorgesehen haben wir ebenso einen Investitionsersatzanspruch des Mieters beispielsweise auch für den Austausch einer defekt gewordenen Heiztherme oder eines defekt gewordenen Warmwasserboilers.

Wir vom Bundesministerium für Justiz haben uns wirklich um Balance bemüht – und daher haben wir natürlich auf der anderen Seite auch die Interessen der Vermieter berücksichtigt, etwas, das, wie ich meine, durchaus legitim ist.

Was mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist, ist, dass diese Gesetzesvorlage heute hier im Nationalrat behandelt werden kann, hat es doch lange Zeit so ausgesehen, als ob das in dieser Legislaturperiode nicht mehr der Fall sein würde. Hinweisen darf ich auch auf Änderungen, die das Wohnungseigentumsrecht betreffen, auf eine notwendige Änderung des WEG, und ich bin froh darüber, dass das heute vom Nationalrat beschlossen wird, sodass es auch in diesem Rechtsbereich zu einer Klarstellung in vielen Punkten kommt, einer Klarstellung, die auch den Woh­nungseigentümern zugute kommen wird.

In diesem Sinne bedanke ich mich auch für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.27.18

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin, ich gebe Ihnen vollkommen Recht: Es gibt eine unterschiedliche Betrachtungsweise zu dieser Gesetzesvorlage, und die unterschiedlichen Positionen sind insbesondere bei den Ausführungen der Kollegen Neudeck und Großruck zum Ausdruck gekommen, wobei Kollege Großruck hier, muss ich sagen, geradezu eine Märchenstunde geliefert hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kollege Neudeck wiederum sieht als Immobilienmakler die gemeinnützigen Bau­vereinigungen stets als seine „Hauptfeinde“. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.) – Herr Kollege Neudeck, ich drehe das Ganze um und frage: Was bringt diese Wohn­rechtsnovelle 2006 den Mietern, was den Wohnungseigentümern?

Kollege Neudeck, ich zitiere dazu jetzt aus einem Artikel aus den „Salzburger Nachrichten“ vom 25. April dies Jahres, in dem es heißt: „Am Ende blieb nichts.“ Und zum Konkursfall Marterbauer: „Ausgleichsquote geht gegen null.“

Kollege Neudeck, wir hätten uns erwartet, dass die Regierungsparteien hier Geset­zesanträge vorlegen, um die Rechte der Mieter und Wohnungseigentümer gegenüber den Hausverwaltungen abzusichern. (Abg. Großruck: Geschieht auch alles! Lesen!) Das Gegenteil, Kollege Großruck, ist jedoch geschehen!

Sehen wir uns den § 20 Wohnungseigentumsgesetz an, wo es für die Verwaltung die Wahlmöglichkeit zwischen einem Anderkonto und einem Eigenkonto gibt. Das, Kollege Großruck, ist der falsche Weg! Wissen Sie, was notwendig ist? – Zwei Eigenkonten, und zwar ein Konto für die laufenden Kosten und ein Konto für den Fonds.


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