Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 88

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(Zwischenrufe des Abg. Mag. Tancsits.) – Kollege Tancsits, Sie haben das Problem nicht kapiert, das sage ich Ihnen jetzt in aller Deutlichkeit! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Der nächste Skandal wird kommen – und wieder werden die Mieter und die Wohnungseigentümer die Geschädigten sein! (Abg. Großruck: Ja, aber bei euch wird er kommen! – Hat die BAWAG Wohnungen?) Noch einmal zum Konkursfall Marterbauer: Marterbauer wurde nie kontrolliert, denn Peter Marterbauer war ÖVP-Mitglied! Und das Nächste war Hausverwaltung BFG!

Da frage ich schon, sehr verehrte Damen und Herren von der ÖVP, warum Sie da nicht einmal der Wirtschafskammer folgen, die ja genau für diesen Bereich eine Vermögens­schaden-Haftpflichtversicherung einfordert. Die Kollegen von der Salzburger Wirt­schafts­kammer wissen, dass das ein einstimmiger Beschluss war.

Daher: Ich vermisse einen derartigen Antrag hier, habe aber – nach einem Gespräch mit der Vorsitzenden des Justizausschusses – die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es diesbezüglich noch in dieser Legislaturperiode zu einer Regelung kommt.

Kollege Neudeck, nur auf die gemeinnützigen Bauvereinigungen hinzuhauen, das ist absolut falsch. Wie sieht es denn im Bereich der gewerblichen Verwalter aus? Die großen Konkurse der letzten Jahre sind im Verwaltungsbereich passiert und – das sage ich auch – im Bereich der gewerblichen Bauträger.

Frau Vorsitzende des Justizausschusses! Wir haben hier in diesem Haus einstimmig einen Antrag betreffend eine Neuregelung des Bauträgervertragsgesetzes beschlos­sen. Zu dieser Regelung ist es noch nicht gekommen. Ich möchte hier nur auf die Initiativen der Arbeiterkammern hinweisen, insbesondere der Tiroler Arbeiterkammer, die die Defizite im Bauträgervertragsbereich aufgezeigt haben.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns erwartet, dass die Kostenentwicklung beim Wohnen durch das Wohnrechtspaket beschränkt wird. Es wäre Aufgabe des Gesetzgebers gewesen, Maßnahmen zu setzen. Die Rechte der Mieter wären zu stärken und nicht zu schwächen gewesen. Und die Rechte aller Nutzer, unabhängig vom Rechtsstatus gegenüber den Verwaltungen, wären auszu­bauen gewesen.

Sie haben das nicht gemacht. Sie haben auch nicht für mehr Gerechtigkeit im Wohnrecht gesorgt. Daher lehnen wir diese Vorlagen ab. (Beifall bei der SPÖ.)

17.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Tancsits. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.31.23

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Diese Wohnrechtsnovelle ist eine logische und gute Fortsetzung der Woh­nungspolitik seit dem Jahr 2000: mehr Markt auf der einen Seite und mehr Schutz für soziale Interessen in allen Bereichen des Wohnens auf der anderen Seite. (Abg. Öllinger: Das geht nicht zusammen!) Logischerweise: Wir haben seit 2000 den Schwarzmarkt und die Korruption bei der Wohnungsvergabe und bei der Mietersuche abgestellt. (Abg. Öllinger: Das ist absurd!) Wir haben durch die Befristungsregelung mehr Flexibilität erreicht. Das ist gut angekommen. Wir haben selbstverständlich auch durch den 25-prozentigen Abschlag, den Sie immer verschweigen, die Wohnkosten entsprechend gedämpft, wie es Kollege Großruck in seinem Redebeitrag statistisch nachgewiesen hat.

 


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