Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.


18.02.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt wieder einmal um das Wasserrecht. Das Wasserrechtsgesetz soll neuerlich novelliert werden. Wir haben uns im Landwirtschaftsausschuss vor fast genau einer Woche am 16.5. sehr intensiv mit dieser Novelle befasst. Es war ein Tages­ordnungspunkt einer umfangreichen Tagesordnung, trotzdem wurde aus­reichend über diese Novelle diskutiert. In dieser Diskussion im Landwirtschafts­ausschuss waren alle Fraktionen mit der Regierungsvorlage nicht einverstanden und haben Änderungsbedarf gesehen. (Abg. Grillitsch: Bei gar nichts!)

Herr Vorsitzender, wenn Sie sagen, „bei gar nichts“, zitiere ich wörtlich aus dem Proto­koll der „Parlamentskorrespondenz“: „Schließlich verständigten sich die Ausschuss­mitglieder darauf, die offenen Fragen bis zur Abstimmung im Plenum in Vier-Parteien-Gesprächen zu lösen.“

Ich hoffe, du kannst dich erinnern. (Abg. Grillitsch: Hör auf! Da wird ja gar nicht protokolliert!) Das ist von der „Parlamentskorrespondenz“!

Tatsache: Es haben keine solche Vier-Parteien-Gespräche stattgefunden. (Abg. Grillitsch: Im Ausschuss wird ja nichts protokolliert!) Herr Vorsitzender, du wirst ja nicht sagen wollen, dass diese Debatte jetzt die Vier-Parteien-Gespräche sind!

Herr Vorsitzender, du hast eine Zustimmung der Koalitionsparteien für diese Regie­rungs­vorlage unter der Voraussetzung von Vier-Parteien-Gesprächen bekommen. Du hast diese Vereinbarung nicht eingehalten. Die logische Konsequenz daraus kann daher nur ein Rückverweisungsantrag sein, den wir auch stellen werden. Wir verlan­gen, dass sich der Ausschuss noch einmal mit dieser Regierungsvorlage auseinander setzt. Und das hat gute Gründe.

Es sind in dieser Regierungsvorlage äußerst schwammige Definitionen enthalten, Fest­legungen, die den Rechtsanwälten Spielraum geben, aber nicht jenen, die das vollziehen müssen. Es geht um eine Abwälzung der Verantwortung auf Zivilingenieure, und es geht auch darum, dass die Gemeinden wieder zusätzliche Kosten genauso wie die Einreicher übernehmen müssen.

Meine Damen und Herren! Das Wasserrecht hat in den letzten Jahren sehr viel an Kraft verloren, und das sieht man auch daran, dass es nicht mehr sonderlich ernst genommen wird, auch nicht von den Bundesforsten. Die Bundesforste verkaufen über 800 Hektar im Tennengebirge, wo strategische Wasserreserven laut Land Salzburg und keine strategischen Wasserreserven laut Umwelt- und Landwirtschaftsminister vorhanden sind. Die Frau Landeshauptfrau hat sich öfter bemüht, diese Frage zu lösen – sie hat kein Gehör gefunden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die ist ja unfähig!) Wasser dürfte hier der Mehrheit nicht mehr wichtig sein. (Beifall bei der SPÖ.)

18.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Auer. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite