Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 100

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18.06.27

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Kollegen Kummerer wird der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Kollege Grillitsch, in ausreichendem Maße Stellung beziehen.

Meine Damen und Herren, gleich vorweg: Das Wasser ist uns wirklich ein Anliegen! Nehmen Sie das, Herr Kollege Kummerer, zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Trinkwasser in ausreichendem Maße und in dieser Qualität, wie wir es in Österreich haben, ist ein unbezahlbarer Schatz. Das wissen wir – und die ganze Welt beneidet uns, weil man unbedingt immer dieses Wasser haben möchte. Das ist schon einmal Beweis genug, meine Damen und Herren. Nehmen Sie das zur Kenntnis!

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beziehungsweise die Wasserrechts­gesetznovelle 2003 hat – so wurde von den Bundesländern hingewiesen – einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Daher gab es eine Arbeitsgruppe, die von allen Fraktionen besetzt war. Ich nenne nur stichwortartig: Landeshauptmann Niessl, Landes­hauptmann-Stellvertreter Rieder, Landeshauptmann Haider, Sausgruber, Pühringer. Aber auch Städte- und Gemeindebund waren hier prominent vertreten. Diese Arbeitsgruppe hat in einem Papier festgehalten, was alles zu novellieren wäre, um hier Vereinfachungen zu erzielen. Dem ist der Herr Bundesminister nachge­kommen.

Es gibt allerdings einen einzigen offenen Punkt, und auf diesen wird im Vorblatt dieses Gesetzes deutlich hingewiesen: Man habe die gänzliche Bewilligungsfreistellung von Leitungen betreffend höchst kontroversiell diskutiert. Diese Frage solle daher nach der Begutachtung der Verordnung, die hier angesprochen wurde, entschieden werden.

Meine Damen und Herren, zu diesem Hinweis gab es dann seitens des Steirischen Wasserversorgungsverbandes eindeutig die Stellungnahme, dass dies bedeuten würde, dass die „Betreiber von Wasserleitungen in Zukunft sämtliche Dienstbarkeiten für die Herstellung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen für jedes betroffene Grundstück im Wege eines Dienstbarkeitsvertrages regeln und sicherstellen müss­ten“. – Das wäre, sage ich ganz klar, eine Katastrophe für die Gemeinden.

Denselben Hinweis gibt das Land Oberösterreich: Eine derartige gänzliche Bewilli­gungsfreistellung, eine derartige Verordnung wird entschieden abgelehnt.

Ebenso der Österreichische Gemeindebund, der eindeutig darauf hinweist, dass es „zwar zu nicht bemerkenswerten Einsparungen des Bundes und der Länder käme, jedoch zu einer katastrophalen Ausweitung an Kosten und Erschwernissen für die Gemeinden. Allein in Oberösterreich müssten jedes Jahr tausende derartige Einzel­verträge abgeschlossen, grundbücherlich sichergestellt werden ...“

Diese Stellungnahmen, so hoffe ich, sind Ihnen ja bekannt.

Oder: Der Oberösterreichische Gemeindebund „weist dringend darauf hin, von einer derartigen gänzlichen Bewilligungsfreistellung Abstand zu nehmen“.

Auf die entschiedene Ablehnung des Landes Oberösterreich habe ich bereits hingewiesen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte daher, auch die Stellungnahme des Öster­reichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverbandes zu berücksichtigen, in der auch dieser Hinweis enthalten ist.

 


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