Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 102

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Dipl.-Ing. Pröll: Habe ich nicht gesagt!) Sie haben es angedeutet. Das ist nämlich kein Blödsinn, Herr Bundesminister – Sie wollten das sagen –, Sie haben nämlich mit einer Ausnahmegenehmigung ermöglicht, dass der Tierbesatz bei Rindern in Österreich um 50 Prozent erhöht werden kann, bei Schweinen um 30 Prozent. – Und Sie reden von Wasserschutz?! Sie wollen das ernsthaft hier in diesem Haus behaupten?! Ein solches Nitrat-Aktionsprogramm verantworten Sie als Umweltminister?! (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ja!)

Gleichzeitig steigt wieder die Zahl der Überschreitungen der Nitrat-Grenzwerte. Die letzten Ergebnisse zeigen eindeutig: Die Zahl jener Messstellen, deren Werte über dem Schwellenwert liegen, hat wieder zugenommen. Der Anteil von Quellen, die mit Nitrat belastet sind, die nicht Trinkwasserqualität haben, steigt.

Herr Bundesminister, das ist Ergebnis Ihrer Politik! Und Sie verschärfen das noch: Mit diesem Nitrat-Aktionsprogramm gehen Sie sozusagen in die Offensive, in die Inten­sivierung der Landwirtschaft, und das werden Sie noch bitter bereuen, das sage ich Ihnen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dazu gibt es auch eine Stellungnahme des Landes Oberösterreich, die klar besagt: Es gibt nicht einmal eine Ausnahmebestimmung für Wasserschutz- und -schongebiete oder für Grundwasser-Sanierungsgebiete. – Auch für diese Gebiete gilt die grund­sätzliche Möglichkeit der Gewährung von Ausnahmeregelungen.

Außerdem haben Sie bei diesem Nitrat-Aktionsprogramm die bisher übliche Praxis verlassen: Beim Stickstoffdünger hat man bislang den Wirtschaftsdünger und den Handelsdünger zusammengerechnet, nun werden die beiden wieder aufgedröselt, es wird nur mehr der organische Dünger gerechnet. Was die Betriebe sonst noch einsetzen im Rahmen von synthetischen Handelsdüngern, wird damit nicht mehr geregelt.

Ich möchte im zweiten Teil meiner Ausführungen erinnern – auch wieder ein Zeichen, dass Sie nicht bereit sind, eine wirkliche Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben – an ein Schreiben des Landeshauptmannes Pühringer und des Landesrates Anschober, in dem sie darauf hinweisen, dass jetzt eine Chance bestünde, in der Novelle des Wasserrechtsgesetzes auch den § 38 zu regeln, nämlich Hochwasserschutz-Maßnahmen umzusetzen, die wirklich langfristig Hochwasserschäden verhindern, und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Hier argumentiert das Land Oberösterreich damit, dass es im Rahmen des Raum­ordnungsgesetzes eine generelle Widmung als Bauland im 30-jährlichen Hochwasser­abflussbereich verboten hat und es jetzt an der Zeit wäre, auch den entsprechenden § 38 des Wasserrechtsgesetzes zu ändern.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend wirksame Verhinderung von Hochwasserschäden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, an Stelle der Bewilligungspflicht für Anlagen im 30-jährlichen Hoch-


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