Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 108

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Legislaturperiode hinweisen, durch die wir tatsächlich eine Verwaltungsvereinfachung bewirkt haben. (Abg. Mag. Gaßner: Sagt einmal eine! – Eine reicht schon!)

Es gibt ein spezielles Thema, auf das ich kurz eingehen möchte, das sind die Wasserschutz- oder Wasserschongebiete. – Bei den Wasserschutzgebieten, die von der Bezirkshauptmannschaft als Wasserrechtsbehörde erster Instanz per Bescheid festgelegt werden, gibt es auch immer wieder Maßnahmen, die zu Einschränkungen in der Bewirtschaftung führen. Das reicht von Einschränkungen bei der Düngung über Pflanzenschutzmittel bis hin zu Weideverboten et cetera. (Abg. Dr. Pirklhuber: Und die Stickstoffwerte? Was ist mit den Stickstoffwerten?) Ein weiteres Beispiel wäre auch im Forstbereich die Einschränkung, was die Erschließung der Wälder anbelangt. Die Bäuerinnen und Bauern unseres Landes, die Land- und Forstwirte Österreichs haben sich im Großen und Ganzen immer an diese Maßnahmen gehalten und damit dafür gesorgt, dass die Qualität unseres Wassers wirklich absolut Spitze ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Was ist nun neu an dieser Festlegung der Schutzgebiete oder Schongebiete? – Dass eben tunlichst gleichzeitig mit der Erstellung des Bescheides für die Bewilligung der Anlage auch ein Schongebiet festgelegt werden soll. Hier gibt es einen gewissen Spielraum – das ist aber auch richtig, das ist keine schwammige Formulierung. Ich weiß das selbst aus meiner Praxis, denn mit meinem technischen Büro habe ich die eine oder andere Anlage bereits geplant. Und dabei ist es ganz einfach wichtig, von vornherein die Bauwerber, die Errichtungswerber einzubinden und, wenn man die Anträge für die Schongebietsfestlegung mit eingebracht hat, dann trotzdem noch offen zu lassen, ob es gleichzeitig oder eben dann doch erst danach bewilligt wird. Also ein klares Beispiel, wo keine „Schwammigkeit“ vorhanden ist, sondern wo das im Rahmen des Verfahrens durchaus noch genauer abgeklärt werden darf.

Ich darf noch einmal zusammenfassen: Es geht hier um mehr Bürgernähe, es geht auch um mehr Ökologie – das ist im Zusammenhang mit der Verwaltungs­verein­fachung durchaus auch einmal anzuführen. Und wir von der ÖVP und diese Regierung sind felsenfest davon überzeugt, dass wir nach wie vor der Garant für den Schutz unseres weißen Goldes sind! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mittermüller.)

18.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.33.15

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich muss Ihnen sagen, dass der Herr Minister im Ausschuss lange nicht so lustlos gewirkt hat, wie er es jetzt tut. (Lebhafte ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Grillitsch: Wie wollen Sie denn das feststellen? – Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie täuschen sich!) Er hat dort nämlich mit einer Brandrede verteidigt, dass er – im Gegensatz zu Behauptungen in den regionalen Medien – sehr wohl versucht hätte, mit der Frau Landeshauptfrau Burgstaller Kontakt aufzunehmen, aber es sei irgendwie nicht gelungen. Keine Ahnung, was da passiert ist.

Ich habe hier eine sehr interessante Geschichte, betreffend Grundverkauf im Tennen­gebirge. – Es handelt sich dabei um ein Papier von den Österreichischen Bundes­forsten, einen Vorschlag, wie man in der Öffentlichkeit zum Thema Rausverkauf der Wasserressourcen im Tennengebirge argumentieren soll. Die Bundesforste schreiben hier, dass die verkaufsgegenständliche Fläche im Ausmaß von rund 800 Hektar einen kleinen Teil des Tennengebirges umfasse und überwiegend aus Ödflächen – das sind


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