Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 116

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schaut es aus mit dieser Zusammenarbeit! (Abg. Großruck: Wieso hat die Frau Landeshauptmann nicht gelogen? Wieso hat er gelogen? Wieso lügt die Frau Landeshauptmann nicht?)

Aber jetzt zur Wasserrechtsnovelle und zu der viel besprochenen Verwaltungs­vereinfachung. – Kein einziger Redner der Regierungsfraktionen hat uns hier erklärt, wo denn wirklich die Verwaltungsvereinfachung ist! Sie besteht ausschließlich darin, dass man ... (Abg. Grillitsch: Waren Sie nicht herinnen? Waren Sie nicht da?) – Nein, nein, ich habe schon genau aufgepasst: Sie haben uns das vorgelesen, was jedem von uns vorliegt. Das haben wir ohnedies schon selbst gelesen. Lesen können wir!

Kein einziger Ihrer Redner hat uns erklärt, worin die Verwaltungsreform liegt. Das Einzige, was passiert, ist Folgendes: Sie schieben die Arbeit auf die unterste Ebene, auf die Gemeinden hin. Die Gemeinden müssen nunmehr zivilrechtliche Verträge ab­schließen, damit sie ihre Leitungen legen können. Und das sind nicht irgendwelche Leitungen, sondern das ist Daseinsvorsorge, Wasser- und Abwasser, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das müssen wir uns jetzt mit jedem einzelnen Grundbesitzer ausstreiten.

Ich weiß schon, der Herr Minister wird natürlich die Verordnung nicht machen. Was ist aber, wenn er sie macht? Und der Gemeindebund, Herr Minister – weil Sie vom Arbeitskreis geredet haben –, hat sich entschieden dagegen ausgesprochen (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll) – na klar, die Stellungnahme habe ja nicht nur ich, die haben ja Sie auch, Herr Bundesminister! –, dass an dieser Rechtslage etwas geändert wird.

Unbestätigten Meldungen zufolge gibt es diesbezüglich auch Konsens unter den Bundesländern – mit Ausnahme von einem. Ein Bundesland, nämlich Niederösterreich, soll sich angeblich dagegen verwahren, denn die können sich Verwaltungsbeamte ein­sparen.

Das ist, bitte, keine Verwaltungsreform! Da geht es um Wasser, das Sie immer so sehr hochjubeln, da geht es um Abwasser, und das gehört so behandelt wie bisher, meine sehr geschätzten Damen und Herren! Daher gehört das zurückverwiesen.

Sie wollen sich ja nur in der Verwaltungsreform Beamte im Bereich des Wasserrechtes einsparen. – Wir haben heute einen Antrag des Abgeordneten Pirklhuber bezüglich Hochwasserschäden vorliegen, und ich sage Ihnen etwas: Die Behörde ist lange schon säumig mit all diesen Verhandlungen, die im Zusammenhang mit dem Hochwasser dringendst notwendig wären! Und jetzt sagen Sie: Nein, die Zahl der Beamten können wir herunterfahren! – Ganz im Gegenteil, wir müssten sie hinauffahren, damit wir endlich unsere Schutzmaßnahmen errichten können, bauen können und dann genau diese Maßnahmen setzen können, die Herr Pirklhuber in diesem Antrag fordert.

Aber da redet man nicht davon. Die Leute warten zum Teil 20 Jahre auf Schutz­maßnahmen – siehe Machland in Oberösterreich. Seit zehn Jahren weiß man, dass die March-Dämme kaputt sind. Was ist passiert? – Nichts! Die Menschen leiden unter diesen Gefahren massiv! Und es gehört auch schon seit langem einmal darüber geredet, ob es im Wasserrecht immer noch opportun ist, vom hundertjährlichen Hoch­wasser zu sprechen. In den letzten drei Jahren haben wir gesehen, dass das Hundert­jährliche eigentlich kein Problem bedeutet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sollten mehr Ehrlichkeit in diese Dis­kussion einbringen (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das sollten Sie aber Ihren Genossen sagen!), und Sie sollten endlich aufhören, nur die Gemeinden zu belasten und alles andere schlank zu machen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in


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