Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 130

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Ausweitung, die Wahlfreiheit und, was ganz besonders bedeutend ist, die Zufriedenheit all jener, die Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Die Ausweitung ist ein ganz wichtiger Aspekt, denn während der Zeit des alten Karenzgeldes gab es einige Frauen oder auch Männer, die keine Chance hatten, Karenzgeld zu bekommen, nämlich genau jene, die nicht erwerbstätig waren. Der Erfolg zeigt es auch: Im Jahr 2000 gab es 70 000 Bezieher des Kinderbetreuungs­geldes, und im Jahr 2006 waren es 170 000, weil auch Hausfrauen, Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Bäuerinnen jetzt die Chance haben, Kinderbetreu­ungs­geld zu bekommen.

Frau Kollegin Kuntzl, ich denke schon, dass es ein Erfolg ist, dass alle Frauen die Chance haben, Kinderbetreuungsgeld zu bekommen, und nicht nur ein ausgesuchter Teil, den Sie eben damals charakterisiert haben. (Abg. Mag. Kuntzl: Das ist das Einzige, was positiv hervorzuheben ist!) Ja, das haben Sie aber nicht dargestellt, bei Ihnen ist ja alles negativ. – Also schon der erste positive Punkt, den Sie jetzt auch zugeben!

Das Zweite ist die Wahlfreiheit, ein oberstes Prinzip, das in unserer Familienpolitik ein ganz wichtiges Schwergewicht hat. Während des Bezuges des alten Karenzgeldes bestand überhaupt ein Berufsverbot. Sie sagen jetzt, Frauen haben keine Chance, in den Beruf einzusteigen – aber damals war es egal! Damals durften sie gar nicht arbeiten, sie hatten ein De-facto-Berufsverbot, sie konnten nur geringfügige Beschäf­tigun­gen angehen. (Abg. Walch: Ja, so war das!) Jetzt gibt es die Möglichkeit, eine Zuverdienstgrenze zu nutzen, dass man einen Fuß im Job hat und dann auch Erleichterungen beim Wiedereinstieg hat.

Genau dieses Faktum gibt uns auch Recht. Wenn wir entsprechende Studien ganz genau anschauen, dann zeigt sich, dass nach drei Jahren über 68,5 Prozent der Frauen wieder im Beruf sind. Damit sind wir im europäischen Spitzenfeld! Und da sagen Sie, die Frauen haben nachher ein Problem, in den Beruf einzusteigen?! – Schauen Sie sich einmal ganz genau die konkreten Zahlen an, dann werden Sie uns auch darin Recht geben, dass über ein Viertel der Frauen diese Zuverdienstgrenze nutzen und dass nach dem Kinderbetreuungsgeld fast zwei Drittel der Frauen wieder in den Beruf einsteigen und auch die Chance und die Möglichkeit haben, einzusteigen.

Ein ganz wichtiger Aspekt des Kinderbetreuungsgeldes, der durch eine OGM-Studie untermauert wird, ist, dass über 75 Prozent der Bezieher und Bezieherinnen mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zufrieden sind. Auch das können Sie nicht wegleugnen. Das gibt uns ganz einfach die Sicherheit, dass wir mit diesem Modell auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist natürlich wichtig und notwendig, dass das Kinderbetreuungsgeld nach den Bedürfnissen der Eltern weiterentwickelt wird. Ein zentrales Handlungsfeld ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern – und deswegen fordern wir die Aufhebung der Zuverdienstgrenze –, aber gleichzeitig die Väterbeteiligung noch mehr zu forcieren, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gänzlich auf den Schultern der Frauen lastet.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das heißt, wir werden uns auch in Zukunft anstren­gen. Die Familienministerin Ursula Haubner ist ein Garant dafür, dass das bisher erfolgreiche Modell zur Unterstützung von Familien fortgesetzt, ausgebaut und auch in Zukunft weiterentwickelt wird. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

19.44

 


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