Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 136

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tigung anrechnen, dass wir auch in diesem Zusammenhang Familienhospiz-Karenz eingeführt haben und vieles mehr. Den Familien kommen also jene Leistungen zu, die sie brauchen und die auch notwendig sind. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nun zur Evaluierung, die auch immer wieder angesprochen wird. Ich wiederhole das, was ich schon im Ausschuss gesagt habe. Ich bitte, bei den Zielen der Evaluierung auch korrekt zu bleiben und nicht immer nur von einem Ziel zu reden. Ich habe Ihnen im Ausschuss sehr umfassend dargestellt, dass verschiedene Ziele in die Evaluierung einbezogen wurden.

Ziel eins war, zu überprüfen, ob die Wahlfreiheit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sich verbessert haben. Die Wahlfreiheit hat sich absolut verbessert und ebenso die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Rund ein Viertel der Bezieherinnen sind während dieser Zeit berufstätig. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein zweites Ziel war, die Erhöhung der Väterbeteiligung zu überprüfen. Die Väter­beteiligung hat sich im Vergleich zu 1999 massiv erhöht. (Abg. Öllinger: Na bitte!) Man kann jetzt sagen, das ist zu wenig. Da gebe ich Ihnen Recht, dass wir in diesem Punkt sicher noch mehr tun können, aber die Väterbeteiligung hat sich durch die Zurver­fügung­stellung dieser sechs Monate wesentlich erhöht.

Ein Ziel war auch, die Zufriedenheit der Eltern zu prüfen. Die Zufriedenheit ist eine sehr breite und eine sehr positive. Zwischen 70 und 80 Prozent der Eltern äußern ihre Zufriedenheit.

Ein weiteres Ziel war, die Armutsvermeidung zu überprüfen. Wie kann das Kin­derbetreuungsgeld zur Armutsvermeidung beitragen? Auch hier geben die Zahlen ganz klar die Auskunft, dass gerade im niedrigen Einkommensbereich die Familien durch den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nicht unter die Armutsschwelle fallen. (Abg. Öllinger: Wie ist das bei den Alleinerzieherinnen?)

Ein weiteres Ziel war, festzustellen, wie sich das Kinderbetreuungsgeld auf das Geburtenverhalten auswirkt. Hier ist es ganz klar, und damit sage ich ja nichts Neues, dass das Kinderbetreuungsgeld alleine sicher keinen Geburtenanstieg bewirkt. Hiezu bedarf es verschiedener Maßnahmen. (Abg. Mag. Kuntzl: Das steht alles ganz anders in der Studie!) Ich nenne Ihnen nur die Ziele, die abgefragt wurden, die Ziele und die Ergebnisse. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aufpassen und genauer zuhören!)

Ein Letztes noch: Welche Impulse haben sich für den Wiedereinstieg ergeben? Gibt es positive Impulse? – Das möchte ich noch einmal betonen: Das waren also die Ziele bei der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes. Es ist daher ein wichtiges Ergebnis, dass wir insgesamt von einer hohen Zufriedenheit der Eltern mit Dauer und Höhe des Kinderbetreuungsgeldes sprechen können. Mit dieser Familienleistung haben wir den richtigen Weg eingeschlagen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Ich sage auch das noch einmal, was ich im Ausschuss bezüglich der Studie gesagt habe. Ich verwahre mich dagegen, wenn behauptet wird, dass hier seitens unseres Ressorts inhaltlich nachgebessert werden soll. (Abg. Steibl: Genau! Eine Unterstellung ist das!) Das Ministerium hat diese Evaluierung in den letzten vier Jahren mit För­dermitteln begleitet, Fördermitteln, die zur Evaluierung dieser Ziele zur Verfügung gestellt wurden. Sie wissen, dass verschiedene Teilergebnisse in den letzten Jahren vorgestellt wurden. Diese Studie, die im Eigentum, im Besitz des ÖIF ist, wie jede andere Studie auch, die seitens unseres Hauses gefördert wird, ist Ihnen seitens des ÖIF in dieser Zusammenfassung zur Verfügung gestellt worden. (Abg. Dr. Nieder­wieser: Da haben Sie aber einen schlechten Vertrag ausgehandelt!) Das ÖIF hat sich


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