Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 135

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein weiterer Schritt wäre auch die Einführung des „Papa-Monats“. Auch hier soll den Vätern, vor allem den jungen Vätern, die Möglichkeit gegeben werden (Abg. Steibl: Ist ein Vater auch mit 40 ...?), einen Monat nach der Geburt bei der Kinderbetreuung mit dabei zu sein und weder seinen Lohn noch seinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Überlegen Sie sich unsere Vorschläge! Trotzdem werden wir den Mini-Verbesserungen im Kinderbetreuungs­geldgesetz unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Haubner. – Bitte.

 


19.59.46

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass das Parlament einstimmig einer weiteren Verbesserung des Mehrlings­kinderzuschlages zustimmen wird, eines Mehrlingskinderzuschlages, den wir 2004 eingeführt haben, der ein großer Wunsch der Eltern gewesen ist und der – gerade wenn wir ihn mit dem ehemaligen Karenzgeld vergleichen, bei dem es keinen Zuschlag in Höhe von 50 Prozent gegeben hat, sondern maximal 29 €, wenn jemand Zwillinge oder Drillinge gehabt hat – eine wesentliche Verbesserung ist.

Diese Verbesserung ist eine von vielen, die wir während der Laufzeit des Kinder­betreuungsgeldes innerhalb der letzten vier Jahre vorgenommen haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir 2004 die Höhe der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss erhöht haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir eine Härtefall-Verordnung eingeführt haben mit bis zu 15 Prozent Überschreitung des Kinderbetreuungsgeldes, dass die Zinsen beim Kinderbetreuungsgeldzuschuss entfallen, weil es sich hier vor allem um Familien handelt, die die finanziellen Mittel in der ersten Phase der Kinder­betreuung sehr dringend benötigen. Wir haben eine Nachfristsetzung bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gemacht, und wir haben vor allem die Günstigkeitsregel – das soll heute beschlossen werden – für Bezieher von Notstandshilfe ebenfalls verbessert beziehungsweise wir werden sie verbessern.

Daher sage ich, meine Damen und Herren, dass das Kinderbetreuungsgeld, das wir 2002 als eine universelle Familienleistung eingeführt haben, ein wesentlicher Beitrag zur Unterstützung der Familien in einer Zeit, in einer Phase ist, in der sie besondere Unterstützung brauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Kinderbetreuungsgeld ist kein Ersatz für Einkommen, kein Ersatz für Lohn, sondern das Kinderbetreuungsgeld ist eine wichtige Familienleistung unter vielen in der österreichischen Familienpolitik, eine unter vielen. Ich denke, jeder von Ihnen hier im Plenum weiß, wie hoch die Familienleistungen in Österreich sind, angefangen von der Familienbeihilfe über den Mehrkinderzuschlag, über Leistungen wie freie Schulbücher, freie Schulfahrten und Ähnliches.

Das Kinderbetreuungsgeld ist also eine Maßnahme neben vielen anderen. Ich möchte auch noch einmal auf eines hinweisen, das in der Diskussion immer wieder vergessen wird oder bewusst nicht beachtet wird, dass nämlich mit der Einführung des Kinder­geldes ein Paradigmenwechsel auch in der Familienpolitik stattgefunden hat, weil wir gerade in dieser Zeit die Familienleistungen besonders anerkennen, nicht nur durch Geld, sondern auch durch Zeiten der Pensionsanrechnung, die bis 2002 Ersatzzeiten und keine Beitragszeiten gewesen sind, dadurch, dass wir die Zeiten für die Abfer-


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