Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 134

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Es wurde von Kollegin Stadler vorhin schon erwähnt, dass das Kinderbetreuungsgeld und der Evaluierungsbericht darüber auch deutlich zeigen, dass dem Wunsch der Eltern nach Betreuung ihrer Kleinkinder entsprochen wird und dass das auch sehr positiv bemerkt wurde. Die Reduzierung der Armutsgefährdung ist ein weiterer posi­tiver Punkt zum Kinderbetreuungsgeld. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.) 541 € ist dieser Bundesregierung ein Kleinkind – Kinderbetreuungsgeld inklusive Familienbeihilfe – wert.

Zu dem Vorwurf des Kollegen Öllinger, dass Mütter vom Arbeitsplatz verdrängt werden, ist zu sagen, dass 78 Prozent der Frauen mit Kindern bis zum 15. Lebensjahr erwerbstätig sind. Das ist immerhin ein sehr, sehr hoher Erwerbstätigkeitsgrad. Auch die Teilzeitbeschäftigung kommt den Frauen sehr entgegen. Es sind nur 9 Prozent unfreiwillig teilzeitbeschäftigt; 91 Prozent wollen diese Teilzeitbeschäftigung, um familiengerechte Arbeitsmöglichkeiten zu haben. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Mit dem heutigen Beschluss, den Mehrlingszuschlag von 218 € pro Kind den Eltern auch nach der Geburt eines weiteren Kindes auszubezahlen, gehen wir einen Schritt weiter in der Erfolgsgeschichte des Kinderbetreuungsgeldes, denn damit erhalten bei­spielsweise Eltern von Zwillingen bei der Geburt eines weiteren Kindes 1 045 € monatlich an staatlicher Familienleistung ausbezahlt.

Das Kinderbetreuungsgeld ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte – danke, Frau Bun­desminister! (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

19.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

 


19.57.11

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegende Zusammenfassung der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes zeigt eindeutig auf – und ich werde, soweit es meine Zeit erlaubt, auf einige Ergebnisse eingehen –, dass dringender Handlungsbedarf zur Refor­mierung gegeben ist. (Abg. Prinz: Ist doch die Studie ...!) Denn anstelle Ihrer oft zitierten Wahlfreiheit gibt es in vielen Fällen für junge Mütter und Väter den Zwang, sich für oder gegen Berufstätigkeit während und nach der Babypause zu entscheiden.

Meine Damen und Herren! Mütter wollen beides: Beruf und Kind. Aber gut ausge­bildeten Frauen werden durch die bestehende Form des Kinderbetreuungsgeldes Karrierechancen und oft sogar die Zukunftschancen genommen. Sehr geehrte Frau Bundesminister, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das wollen!

Tatsache ist, dass es unterschiedliche Angebote an Kinderbildungseinrichtungen in unserem Land gibt. Es darf doch keinen Unterschied machen, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt, wenn es um die Kinderbildung geht! Jedes Kind in Österreich, meine Damen und Herren, hat das Recht auf einen Kinderbildungsplatz. Unser bereits eingebrachtes Kinderbetreuungs-Grundsatzgesetz – wir nennen es „Clever Kids“-Programm“ – erfüllt diesen Rechtsanspruch. Damit steigen die Chancen der jungen Frauen, zeitgerecht wieder in das Berufsleben einsteigen zu können. (Abg. Steibl: Dann dürft ihr aber nicht den Kündigungsschutz für 30 Monate verlangen! Ihr wider­sprecht euch da!) Damit steigen aber auch die Chancen, liebe Frau Kollegin, dass unsere Kinder schon von ganz klein auf jene Bildung erhalten, die für ihren Lebensweg von besonderer Wichtigkeit ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich habe keine Zeit, ich kann euch nicht antworten. Lasst mich bitte fertig reden, und hört euch bitte unsere Vorschläge an!

 


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