Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 148

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zu dürfen, bleibt offen. Das ist wahrscheinlich nur teilweise durch ein Gesetz zu regeln. Trotzdem wäre es auch gut gewesen, man hätte sich jenseits der formalen Gedanken auch einige Gedanken darüber gemacht, wie man tatsächlich Gleichstellung schaffen kann.

Kollege Walch, es ist zwar nett, wenn du den Kollegen Huainigg interpretierst, aber er hat sich ohnehin selbst interpretiert. Ich finde, er braucht nicht die Interpretation durch einen anderen Menschen. Er hat etwas zu uns gesagt, er hat eine Botschaft an uns gerichtet, die ich verstanden habe, die wir alle verstanden haben. (Abg. Neudeck: Die Kollegin Lapp hat es nicht verstanden!) Da braucht es nicht den Kollegen Walch, der den Kollegen Huainigg interpretiert. (Abg. Neudeck: Kollege Öllinger, Sie haben es verstanden, Kollegin Lapp nicht! – Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Entschuldigung, aber das ist auch ein wichtiger Punkt im Umgang miteinander. Es kann jeder, der hier heraußen steht, für sich selbst sprechen. (Abg. Grillitsch: Das war jetzt aber an die Adresse von Frau Lapp!) – Nein, das war nicht an die Adresse von Frau Lapp.

Frau Lapp wollte zum Ausdruck bringen – ich verstehe die große Emotion, die es jetzt gibt, überhaupt nicht –, dass die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Behinderten noch eines erheblichen Stücks Arbeit bedarf (Abg. Grillitsch: Sie brauchen nicht die Frau Lapp zu interpretieren!), und sie hat das mit einer etwas größeren Schokolade versinnbildlicht. (Abg. Neudeck: Warum darf Walch Huainigg nicht interpretieren, Sie Lapp schon?) Das war durchaus nicht bösartig gemeint.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auch schon angesprochen worden, wie knapp wir an großen Peinlichkeiten auch bei der Beschlussfassung dieses Gesetzes im Ausschuss vorbeigeschrammt sind – ich bin auch sehr froh darüber, dass das kurzfristig abzustellen war. Das beweist diese ursprünglich noch enthaltene Passage beim Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, wo nicht nur die physische Fähigkeit, sondern neben der entsprechenden Intelligenz – es kommt ja noch dicker, als Kollegin Lapp das gesagt hat – auch psychische Stabilität als Voraussetzung enthalten war.

Ich bin sehr froh darüber, dass das geändert werden konnte, aber es beweist, wie knapp wir in manchen Punkten vorbeigeschrammt sind. Ich habe Ihnen – Sie werden sich erinnern – auch noch andere Passagen in diesem Gesetz genannt, wo ich der Meinung bin, dass die Zugangsvoraussetzungen, aber auch die Aberkennung von Voraussetzungen zur Ausübung von bestimmten Berufen nicht abhängig gemacht werden sollten davon, ob der Landeshauptmann zustimmt oder ablehnt. Das ist – Entschuldigung, wir haben heute schon einmal die Jahrhunderte gezählt, Herr Kollege Grillitsch – 19. Jahrhundert.

Die Aberkennung von bestimmten beruflichen Ausübungsfähigkeiten in manchen Punkten vom Landeshauptmann abhängig zu machen, das ist jenseitig. (Abg. Grillitsch: Das ist oft schwierig, ja!) Wir haben daher auch angeregt, dass bei einer zukünftigen Novellierung auch das geändert werden soll.

Gleichzeitig sage ich Ihnen aber auch noch – das ist der Punkt, den auch Kollegin Lapp schon angesprochen hat –: Es braucht weitere Maßnahmen, denn im Regie­rungsprogramm aus dem Jahr 2003 sind auch noch andere Punkte angeführt, bei denen Änderungen notwendig sind, die Sie aber noch nicht in Angriff genommen haben.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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