Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bündelgesetz auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst aus dem Jahr 1999 über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen, insbesondere für die Bereiche Bildung und Verkehr, zuzuleiten.
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Damit ist auch schon klargestellt, wo es noch Änderungsbedarf gibt. Im Bereich Bildung haben wir noch nicht die Gleichstellung, im Bereich Verkehr ebenso noch nicht. Und das, was bisher vorliegt, reicht nicht dafür aus, hier tatsächlich einigermaßen von einer Gleichstellung von Behinderten sprechen zu können. Neben dieser formalen Änderung, der wir natürlich zustimmen, braucht es noch etwas mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
20.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Haidlmayr, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere notwendige
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des
Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes, eingebracht im Zuge der
Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die
Regierungsvorlage 1413 d.B. –
Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz (1482 d.B.)
Im Regierungsprogramm
aus dem Jahr 2003 setzte sich die Bundesregierung folgende Ziele:
„Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes unter
Einbeziehung der Betroffenen, sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage
der Ergebnisse aus 1999 einer Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung
behinderter Menschen in den verschiedenen Gesetzesmaterien;
Durchforstung der Berufsausbildungs-, -ausübungs- und Zugangsgesetze
auf Diskriminierung behinderter Menschen;
Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten
öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der
Verkehrsflächen;
Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum E-Government und
E-Learning;
Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.“