Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 149

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend ein Bündelgesetz auf Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst aus dem Jahr 1999 über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedenen Materiengesetzen, insbesondere für die Bereiche Bildung und Verkehr, zuzuleiten.

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Damit ist auch schon klargestellt, wo es noch Änderungsbedarf gibt. Im Bereich Bildung haben wir noch nicht die Gleichstellung, im Bereich Verkehr ebenso noch nicht. Und das, was bisher vorliegt, reicht nicht dafür aus, hier tatsächlich einiger­maßen von einer Gleichstellung von Behinderten sprechen zu können. Neben dieser formalen Änderung, der wir natürlich zustimmen, braucht es noch etwas mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

20.47


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend weitere notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetzes, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage 1413 d.B. – Bundes-Behindertengleichstellungs-Begleitgesetz (1482 d.B.)

Im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2003 setzte sich die Bundesregierung folgende Ziele:

„Erarbeitung eines Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen, sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedenen Gesetzesmaterien;

Durchforstung der Berufsausbildungs-, -ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskri­minierung behinderter Menschen;

Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen;

Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum E-Government und E-Learning;

Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache.“

 


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