zu der Sie ja mehr oder weniger gezwungen wurden, die
Verankerung von frauenpolitischen Maßnahmen, Reparaturen beim Wochengeld und
beim Krankenversicherungsschutz sowie Rahmenfristerstreckungen bei der
Arbeitslosenversicherung – aber leider nur die Selbständigen betreffend,
nicht die Einbeziehung der freien DienstnehmerInnen, die schon einmal im
Ansatz vorgesehen war, aber dann in der Regierungsvorlage nicht mehr enthalten
war. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Sie haben aber ursprünglich – und zwar in der Regierungsvorlage – etwas übersehen oder übersehen wollen – das weiß ich jetzt nicht –, nämlich die Mitversicherung der Lebensgefährten.
Ich tue mir jetzt als Erstrednerin ein bisschen schwer, weil
mir ein Antrag zwar angekündigt wurde, dieser aber noch nicht hier eingebracht
ist. Ich nehme aber trotzdem schon Bezug darauf, weil nach allen Verhandlungen
anzunehmen ist, dass er von einem der nächsten Redner oder Rednerinnen der
Regierungsfraktionen auch eingebracht wird. (Abg. Dr. Rasinger: Wer
weiß!) Dieser Antrag sieht nun die Reparatur der Mitversicherung von
LebensgefährtInnen vor, allerdings ist er wieder diskriminierend, nämlich die
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften betreffend, und ich bin wirklich
sehr enttäuscht, dass Sie weiterhin diese Formen einer Lebensgemeinschaft diskriminieren
wollen. (Abg. Scheibner: Wer wird diskriminiert?)
Des Weiteren haben Sie in der Regierungsvorlage einen Punkt, den ich über einen Abänderungsantrag dennoch versuche abzuändern. Ich werde versuchen, Sie zu überzeugen, dass Sie dieser Abänderung zustimmen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1483 dB über die Regierungsvorlage (1408 der Beilagen) betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
1. Z 18 entfällt
2. Die bisherige Z 19 bis 36 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 18 bis 35.
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Worum geht es da? – Das ist wahrscheinlich relativ schwer nachzuvollziehen, vor allem wenn man sich die Materie nicht angeschaut hat, Herr Kollege Scheibner. (Abg. Scheibner: Ich habe sie mir angeschaut! Ich habe sie auch verhandelt! Es wird niemand diskriminiert!) – Ja, wissen Sie denn auch, worum es geht? (Abg. Scheibner bejaht.) – Das ist hervorragend! Dann nehme ich ja an, Sie werden zustimmen.
Es geht nämlich darum, dass die Versehrtenrente bei gleichzeitigem Krankengeldbezug bei den Eisenbahnern bisher ab der 19. Woche ausgezahlt wurde, nach der Regierungsvorlage wird sie jetzt erst ab der 27. Woche ausbezahlt. Auch wenn eine Differenz zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld da ist und das Krankengeld niedriger ist als die Versehrtenrente, wird bei Schwerstversehrten diese Differenz zur Rente nicht mehr wie bisher ab der 19. Woche ausgezahlt. Wir finden das wirklich sehr