Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 155

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zu der Sie ja mehr oder weniger gezwungen wurden, die Verankerung von frauen­politischen Maßnahmen, Reparaturen beim Wochengeld und beim Krankenversiche­rungsschutz sowie Rahmenfristerstreckungen bei der Arbeitslosenversicherung – aber leider nur die Selbständigen betreffend, nicht die Einbeziehung der freien Dienst­neh­merInnen, die schon einmal im Ansatz vorgesehen war, aber dann in der Regie­rungsvorlage nicht mehr enthalten war. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Sie haben aber ursprünglich – und zwar in der Regierungsvorlage – etwas übersehen oder übersehen wollen – das weiß ich jetzt nicht –, nämlich die Mitversicherung der Lebensgefährten.

Ich tue mir jetzt als Erstrednerin ein bisschen schwer, weil mir ein Antrag zwar angekündigt wurde, dieser aber noch nicht hier eingebracht ist. Ich nehme aber trotzdem schon Bezug darauf, weil nach allen Verhandlungen anzunehmen ist, dass er von einem der nächsten Redner oder Rednerinnen der Regierungsfraktionen auch eingebracht wird. (Abg. Dr. Rasinger: Wer weiß!) Dieser Antrag sieht nun die Reparatur der Mitversicherung von LebensgefährtInnen vor, allerdings ist er wieder diskriminierend, nämlich die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften betreffend, und ich bin wirklich sehr enttäuscht, dass Sie weiterhin diese Formen einer Lebens­gemeinschaft diskriminieren wollen. (Abg. Scheibner: Wer wird diskriminiert?)

Des Weiteren haben Sie in der Regierungsvorlage einen Punkt, den ich über einen Abänderungsantrag dennoch versuche abzuändern. Ich werde versuchen, Sie zu überzeugen, dass Sie dieser Abänderung zustimmen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1483 dB über die Regierungs­vorlage (1408 der Beilagen) betreffend ein Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Z 18 entfällt

2. Die bisherige Z 19 bis 36 erhalten die Bezeichnungen Ziffern 18 bis 35.

*****

Worum geht es da? – Das ist wahrscheinlich relativ schwer nachzuvollziehen, vor allem wenn man sich die Materie nicht angeschaut hat, Herr Kollege Scheibner. (Abg. Scheibner: Ich habe sie mir angeschaut! Ich habe sie auch verhandelt! Es wird niemand diskriminiert!) – Ja, wissen Sie denn auch, worum es geht? (Abg. Scheibner bejaht.) – Das ist hervorragend! Dann nehme ich ja an, Sie werden zustimmen.

Es geht nämlich darum, dass die Versehrtenrente bei gleichzeitigem Kranken­geldbezug bei den Eisenbahnern bisher ab der 19. Woche ausgezahlt wurde, nach der Regierungsvorlage wird sie jetzt erst ab der 27. Woche ausbezahlt. Auch wenn eine Differenz zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld da ist und das Krankengeld niedriger ist als die Versehrtenrente, wird bei Schwerstversehrten diese Differenz zur Rente nicht mehr wie bisher ab der 19. Woche ausgezahlt. Wir finden das wirklich sehr


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