ungerecht, und das ist auch budgetär absolut keine notwendige Maßnahme, weil es ungefähr 40 Personen betrifft, die Schwerstversehrte sind, und ich würde mir sehr wünschen, Herr Kollege Scheibner – wenn Sie schon sagen, Sie haben das durchgelesen und Sie kennen sich aus –, dass Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
21.04
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Heidrun Silhavy verlesene Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1483 der Beilagen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1483 dB über die
Regierungsvorlage (1408 der Beilagen) betreffend ein
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie
folgt geändert:
1. Z 18 entfällt.
2. Die bisherigen Z 19 bis 36 erhalten die Bezeichnugen Z 18 bis 35.
Begründung:
Nach der bisherigen
Rechtslage beziehen Eisenbahner die Versehrtenrente ab Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs.
Das ist gemäß § 16 Abs. 1 AVB spätestens mit der 19. Woche der
Fall. Danach wird die Versehrtenrente ausbezahlt. Bei gleichzeitigem Bezug von
Krankengeld und Versehrtenrente ruht die Versehrtenrente im Ausmaß des Krankengeldanspruchs.
Der darüber hinaus gehende Betrag wird aber ausbezahlt.
Aufgrund der
vorliegenden Regierungsvorlage soll die Versehrtenrente bei gleichzeitigem
Krankengeldbezug erst mit der 27. Woche ausbezahlt werden.
D.h.
Schwerstversehrte, deren Versehrtenrente höher als das Krankengeld ist,
erhalten den Differenzbetrag zwischen der 19. und 27. Woche nicht mehr
ausbezahlt.
Nachdem von dieser
Regelung lediglich rund 40 Schwerstversehrte jährlich betroffen sind und
die Änderung zum Einem für diese eine unangemessene Härte darstellt, zum
Anderen dafür auch keine budgetäre Notwendigkeit besteht, soll diese Bestimmung
wieder entfallen
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Seine Wunschredezeit beträgt 4 Minuten – ich stelle die Uhr auf 2 Minuten ein.