Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 175

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Mitversicherung kommt. Das ist eine klare Regelung, und ich glaube, dass diese auch vor jedem Verfassungsgerichtshof hält.

Es gibt eine Privilegierung, das gebe ich zu, und das ist die Ehe, die Gemeinschaft der Ehe mit Trauschein: Wenn in einer Ehe keine Kinder vorhanden sind, gibt es zwar nicht die Gratismitversicherung, aber zumindest eine begünstigte Mitversicherung. Jetzt können Sie sagen: Das ist nicht ganz konsequent! Wir haben das sehr intensiv diskutiert, und es wurde natürlich auch die Meinung vertreten, das zu streichen, wiewohl ich eines sagen kann: Diese Materie, diese Regelung ist hier im Parlament entstanden. Das ist eine sehr positive Sache und hat sehr lange gedauert, das gebe ich zu. Wir hätten das gerne schon früher miteingebracht, aber wir haben wirklich bis zum Schluss verhandelt, weil es uns wichtig war, eine gute Lösung zu finden.

Es ist argumentierbar, dass es in der Ehe andere Regelungen gibt als in anderen Lebens­gemeinschaften, weil es in der Ehe wechselseitige Verpflichtungen gibt, Versor­gungsverpflichtungen, die auch dem Staat zugute kommen, weil man Sozialleistungen spart. Und dass es dort, wo es Verpflichtungen gibt, auch Privilegierungen geben kann, das ist in diesem Fall auch nachvollziehbar. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Wir haben ein Übergangsrecht geschaffen, dass jene, die darauf vertraut haben, dass es diese Privilegierungen gibt, auch weiterhin darauf vertrauen können, dass also niemandem etwas weggenommen wird, dass es aber neue Ansprüche eben nur dort geben kann, wo Kinder zu versorgen sind oder Pflegeleistungen erbracht werden.

Eine schwierige Materie – ich danke allen, die dazu beigetragen haben, diese Sache zu lösen. Es ist niemandem leicht gefallen, aber ich glaube, es ist eine gute Lösung, ein guter Kompromiss, der im Sinne von Familienleistungen wirklich zukunftstauglich, gut und richtungsweisend ist. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

21.42


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1483 der Beila­gen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Darüber hinaus hat Abgeordneter Dr. Matznetter ein Verlangen auf getrennte Abstim­mung gestellt.

Ich lasse zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes entsprechend der Reihenfolge des Gesetzestextes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend die Einfügung einer Ziffer 7b in Artikel 1 eingebracht.

 


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