Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 174

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Männer und 7,5 Prozent Frauen. Daher begrüße ich es sehr, dass seitens der Frauenministerin diese Anregung auch umgesetzt wird.

Zu dem, was Frau Kollegin Silhavy gesagt hat, zu ihrem Abänderungsantrag, möchte ich nur feststellen, dass es sich hier um eine Klarstellung handelt, um eine legistische Klarstellung, die auf Wunsch der Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau geschehen ist, und dass das inhaltlich zu keinem anderen Ergebnis führt, sondern der jetzigen Rechtslage entspricht.

Zum Abänderungsantrag bezüglich Mitversicherung möchte ich sagen, ich begrüße gerade als Familienministerin diese Reparatur, diese notwendige Reparatur, denn diese Vorgangsweise stellt ganz klar auf Leistungen ab, die einen Mehrwert für die Gesellschaft bringen, nämlich auf Kindererziehung und Pflege und Betreuung von Angehörigen, und das entspricht einer nachhaltigen sozialen Politik für alle Gene­rationen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

21.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Scheibner. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.37.48

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich wollte noch auf die Kritik eingehen, die von Abgeordneten der Opposition zu unserer Regelung bezüglich der Mitversicherung vorgebracht worden ist. Für uns war klar, dass die durch das VfGH-Erkenntnis aufgehobene Bestimmung repariert werden muss. Wir wollen selbstverständlich die auch begünstigte Mitversiche­rung von Partnern in Lebensgemeinschaften und in der Ehe weiter haben, aber in einer gerechten und nachvollziehbaren Art und Weise, nämlich in dem Sinn – wie das der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis und dessen Begründung auch aufgezeigt hat –, diese begünstigte Mitversicherung als Familienleistung zu konstruieren.

Wie Frau Sozialministerin Haubner schon gesagt hat, geht es hier um eine Privilegierung, um eine Subventionierung durch Sozialversicherungsbeiträge von uns allen, und die muss nachvollziehbar sein. Wir haben es gestern bei der Diskussion über die Patchworkfamilien schon gesagt: Wie erwachsene Menschen zusammen­leben, auf welche Art und Weise und in welchen Zusammensetzungen, das ist deren Privatsache. Da soll sich der Staat nicht einmischen. Da soll es keine Regeln geben, keine Diskriminierungen, aber auch keine Privilegierungen. Nur dort, wo es ein Interesse gibt, wo es notwendig ist, soll der Staat auch privilegierend, unterstützend mit Steuergeld einwirken, und das ist eben nur dort, wo Kinder zu versorgen sind oder wo andere Pflegeleistungen notwendig sind. Und genau auf diese Regelungen haben wir das abgestimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Wenn Paare – egal, ob mit oder ohne Trauschein – Pflegeleistungen zu erfüllen haben, wenn sie Kinder zu versorgen haben oder versorgt haben, ist es nachvollziehbar, dass der nicht berufstätige Partner in den Genuss der Gratismitversicherung kommt. Das soll in Zukunft auch so bleiben, dazu stehen wir! Aber wenn das nicht der Fall ist, wenn ein Paar zusammenlebt und aus freien Stücken entscheidet, dass einer der Partner keiner Beschäftigung nachgeht, dann soll er sich selbst versichern können und dann soll aber auch der normale Beitrag zu zahlen sein, denn es ist nicht zu argumentieren, dass wir alle, dass alle anderen Versicherten mit ihren Beiträgen diese freie Ent­scheidung mitsubventionieren.

Herr Kollege Öllinger, es ist keine schleichende Diskriminierung von wem auch immer, denn es ist klargestellt, dass jede Gemeinschaft, die Kinder versorgt, dass jede Gemein­schaft, die Pflegeleistungen erbringt, in den Genuss der beitragsfreien


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