Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 173

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Weiters beinhaltet die Vorlage die gesetzliche Verankerung von besonderen Förder­maßnahmen für Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie die Beachtung der Frauenquote bei der Entsendung von Versicherungsvertreterinnen in den Selbstverwaltungskörper und die Einräumung eines Vorschlagsrechtes für die Bestellung eines Mitgliedes des Sozial- und Gesundheitsforums Österreich.

Besonderes Augenmerk galt auch dem Bereich der Arbeitskräfteüberlassung. Nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz werden Verbesserungen und Klarstellungen getroffen.

Eine wesentliche Klarstellung erfolgt auch im Bereich der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Nunmehr soll der Beschäftiger in allen Fällen verpflichtet werden, bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen eine Meldung an den Unfallversiche­rungsträger zu erstatten. In der Regel kann der Beschäftiger den Unfallhergang oder die Ursache der Berufskrankheit besser erklären, während der Überlasser dies­bezügliche Informationen von Dritten erhält.

Zudem hat der Beschäftiger die Möglichkeit, die notwendigen Konsequenzen zur weitge­henden Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu ziehen, sodass die vorgesehene Regelung jedenfalls ein weiterer Schritt zur effektiveren Gestaltung des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes ist.

Ich danke dem Ministerium, der Frau Minister, der Regierung und allen Beamten für die vorsorgliche Gesetzesänderung und bitte um Ihre geschätzte Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

21.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Bundesministerin Haubner. – Bitte.

 


21.34.17

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wichtigsten Änderungen im Sozialrechts-Änderungsgesetz wurden schon von den Vorrednern angeführt, ich möchte vielleicht noch auf einige besonders hinweisen.

Es kommt auch zu einer Verlängerung der Schutzfrist nach dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung von drei auf sechs Wochen. Mit dieser Maßnahme wird eine Versicherungslücke geschlossen, was absolut notwendig gewesen ist.

Außerdem wird durch die Einführung einer Günstigkeitsregel für die Bemessung von Wochengeld für Notstandshilfebezieherinnen eine weitere Verbesserung geschaffen. Diese Maßnahme basiert auf einer Anrechnung der Arbeiterkammer.

Ein Drittes, was mir sehr wichtig erscheint und was ebenfalls schon von den Vorred­nern gesagt wurde: die bürgerfreundliche Verbesserung für Pensionistinnen und Pensionist­sionisten im Zusammenhang mit der Datenspeicherung auf der e-card. Ich weiß als Generationenministerin, dass das ein langjähriger Wunsch der Senioren­organisationen ist; auch im Bundesseniorenbeirat wurden diese Anregungen und Forderungen immer wieder an mich herangetragen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt gerade auch für mehr Bürgernähe.

Die gesetzliche Verankerung von besonderen Frauenfördermaßnahmen in den Sozial­versicherungen ist ein notwendiges Muss. Wenn man sich die Verhältnisse in den Gehaltsgruppen von Abteilungsleitern, Direktoren und leitenden Angestellten ansieht, dann weiß man, dass hier dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Bei den Abteilungsleitern und Direktoren gibt es 71,4 Prozent Männer und 28,5 Prozent Frauen, und bei den leitenden Angestellten, in Führungsfunktionen, sind 92,5 Prozent


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite