Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Öllinger. Seine Wunschredezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.49
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es ganz kurz machen. – Im Sinne einer Gleichstellung mit den anderen Erweiterungsländern und auch, weil wir der Meinung sind, dass das sehr unterschiedlich gestaltete Regime des Arbeitsmarktes betreffend die Erweiterungsländer sind, halten wir das für den falschen Ansatz. Sie sagen zwar, das sei ein differenzierter Ansatz, aber das schafft völlig unterschiedliche Kategorien von Zugängen für unseren Arbeitsmarkt für Personen aus diesen Erweiterungsländern. Es hat die Ausbreitung von Saisonniers, von Erntehelfern, von Hospitanten und Hospitantinnen, von Praktikanten und Praktikantinnen begünstigt.
Wir halten das nicht für einen praktikablen Weg, sondern sind im Prinzip der Meinung, nur die rechtliche Gleichstellung für Personen aus den Erweiterungsländern mit Personen, die hier schon auf dem Arbeitsmarkt sind, nur der umfassende Versuch, aus einem Schwarzarbeitsmarktverhältnis reguläre Arbeitsverhältnisse zu machen, wären eine Besserung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner.) Herr Kollege Mitterlehner, ich weiß nicht, weshalb Sie sich so aufregen; Sie sind verdeckt, Kollege Stummvoll nimmt Ihnen irgendwie die Sicht.
Wir sind der Meinung, dass die vorgeschlagene und von Ihnen vertretene Regelung nicht gut ist, und deshalb würden wir eine Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt befürworten. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.51
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.51
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Prinzip Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine wesentliche Säule des Grundverständnisses der Europäischen Union, und jedem Unionsbürger steht es grundsätzlich frei, in jedem EU-Mitgliedstaat einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Diese Grundfreiheit bietet natürlich Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, doch sind in diesem Zusammenhang auch die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsländer zu berücksichtigen. Österreich ist ein kleiner Staat und hat keine unbegrenzten Möglichkeiten, was die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes anlangt, und um negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort in Österreich zu verhindern, braucht es dieses Instrumentarium der Übergangsregelungen, wie sie hier im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen sind.
Das zeigen auch die Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstitutes. Bereits vor der EU-Erweiterung im Jahr 2004 wurde im Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Übergangslösung von insgesamt sieben Jahren festgelegt. Diese soll nun analog Anwendung auf die Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien finden. Der EU-Beitritt dieser beiden Staaten ist mit 1. Jänner 2007 fixiert. Ausstehende Reformen könnten dazu führen, dass der Beitritt noch um ein Jahr hinausgeschoben wird. Von österreichischer Seite befürworten wir den Beitritt dieser beiden Beitrittskandidaten, da bereits intensive Wirtschaftskontakte bestehen, aber im Sinne der Aufnahmefähigkeit des österreichischen Arbeitsmarktes braucht es diese Übergangsarrangements, wie sie hier festgeschrieben werden.