Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 183

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mehr von 0.00 Uhr bis 04.00 Uhr dauert, obwohl ein jeder und eine jede weiß, dass sie länger dauert, und obwohl ein jeder und eine jede weiß, dass Nachtarbeit nicht nur zwischen 0.00 Uhr und 04.00 Uhr stattfindet.

Wir haben jetzt schlechtere Pausenregelungen, schlechtere Arbeitsruheregelungen, schlechtere Nachtarbeitsregelungen – und trotzdem gibt es Kollegen wie den Kollegen Walch, die sagen: Das ist eigentlich eine Super-Umsetzung! – Gute Nacht, Kollege Walch! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Walch.)

22.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.07.30

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Selbstverständlich ist das eine EU-Anpassung. Herr Kollege, eines muss ich Ihnen schon sagen: Wir sind im internationalen Verkehr tätig, und selbstverständlich gilt die Einsatzzeitenregelung in jedem Land in gleicher Weise. Das heißt nicht, dass es eine Umsetzung auf niedrigstem Niveau ist, sondern es ist genau jene Umsetzung, die man vereinbart hat und die für ganz Europa gilt. Es können erstmals ausländische Lenker, die in Österreich fahren, auch bestraft werden.

Sie haben gesagt, es sind 60 Stunden. Das stimmt auch wieder nicht, denn es sind maximal 60 Stunden. Wir haben einen Durchrechnungszeitraum. Innerhalb von sechs Wochen darf die maximale Einsatzzeit 48 Stunden nicht überschreiten. Das heißt, man kann in einzelnen Wochen 60 Stunden fahren, dafür müssen aber Ersatzruhezeiten gegeben werden. (Abg. Öllinger: Na das ist ein Trost!)

Ein Problem sehe ich aber wirklich dabei, und zwar stimmt es, dass man diese EU-Richtlinie nicht im Arbeits- und Sozialrecht, sondern in der Straßenverkehrsordnung regeln sollte. Warum? Weil natürlich ein selbständiger Lenker nicht inbegriffen ist. Da haben wir in Österreich noch ein zweites Problem: Auf Grund eines Bartenstein-Erlas­ses darf ein selbständiger Frächter in Österreich nicht fahren, und deshalb haben wir eine Wettbewerbsungleichheit, denn in Holland beispielsweise oder in anderen EU-Ländern ist es nämlich einem selbständigen Frächter erlaubt, selbst zu fahren. Ich glaube, dass das repariert gehört und in der Straßenverkehrsordnung geregelt werden sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Spindelberger. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.09.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollege Walch, mir wäre es recht, wenn du nirgendwo in der Öffentlichkeit sagen würdest, dass du Betriebsrat bist und dass du, wie du hier behauptest, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertrittst. (Zwischenruf des Abg. Walch.) Ich sage nur: Lesen – denken – reden! Das sind deine Sprüche.

Ich glaube, dir ist bei dieser ganzen Gesetzeswerdung beziehungsweise bei dieser Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes gar nicht klar, was da drinnen steht. Für mich bedeutet das schon ein Gehen an die Grenzen politischer Fahrlässigkeit, denn das ist ein bedenklicher Rückschritt, den wir da im Bereich des Arbeitszeitrechts machen – und für mich sogar ein Bruch des EU-Rechts, denn es steht ausdrücklich in der EU-Richtlinie drinnen, das es zu keinen Verschlechterungen des Schutzniveaus der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen darf. Doch was passiert mit dieser Änderung? Nicht in einem, nicht in zwei, sondern in vielen Punkten


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