Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 76

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Abschließend zum Thema Neutralität. Die sicherheits- und außenpolitischen Aspekte hat ja Klubobmann Herbert Scheibner ausgezeichnet und sehr offen dargestellt. Die Neutralität Österreichs ist in unserer Verfassung festgeschrieben, und ich glaube, geschätzte Damen und Herren, dass wir uns darin einig sind, dass diese Neutralität nicht mehr jene des Jahres 1955 ist. – Erstaunlich finde ich jedenfalls, dass die Neutralität von der jetzigen FPÖ in dieser Weise thematisiert wird.

Ein Journalist hat festgestellt, dass der Bundesobmann der Partei sein eigenes Parteiprogramm nicht kenne. Dazu ist zu sagen, dass im Parteiprogramm der früheren FPÖ sehr wohl, und zwar im Kapitel VII Artikel 2, dargelegt ist, dass die Neutralität obsolet ist – und dies auch begründet wurde. Es gab dann die Reaktion eines Generalsekretärs, der meinte, Strache kenne das Parteiprogramm sehr wohl, ist dieses doch an einem Parteitag, sozusagen versteckt in einem Leitantrag, tatsächlich behandelt und das Programm geändert worden. Die Änderung ist also tatsächlich erfolgt.

Eine Diskussion darüber, geschätzte Damen und Herren, hat es vor dem Parteitag nicht gegeben, hat es auch auf dem Parteitag nicht gegeben – und ich finde es daher erstaunlich, dass selbst eine Stellvertreterin von Strache sowie die anwesenden Parteitagsdelegierten nichts von dieser Programmänderung wussten.

Ich meine, verantwortungsvolle Politik bedeutet, ernsthaft Diskussionen zu führen. Und das nehmen wir sehr, sehr gerne auf. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.08

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kurzbauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.08.39

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir debattieren jetzt über das Volksbegehren „Österreich bleib frei!“; meine Kollegin Baumgartner-Gabitzer hat ja bereits in sehr eindrucksvoller Weise die Punkte dieses Volksbegehrens behandelt.

Hinweisen möchte ich daher jetzt nur noch, geschätzte Damen und Herren, auf einige Begleitumstände dieses Volksbegehrens. Auf der Homepage „Österreich bleib frei“ werden mit diversen Hinweisen Emotionen geschürt, wie beispielsweise „Stoppt den Beitragswahnsinn“ oder „Unsere EU-Beiträge müssen gesenkt werden“, „Stoppt die EU-Verfassung“, „Nur das Nein der Franzosen hat Österreich vorerst gerettet“, „Die EU-Verfassung bedeutet das Aus für die Neutralität“ oder „die Eigenstaatlichkeit Österreichs wäre beendet“.

Geschätzte Damen und Herren, das alles sind Schlagworte, wobei aber die Frage zu stellen ist, welches Ziel da dahintersteckt. – Vorwiegend werden sicherlich Emotionen zu schüren versucht, denn von den 32 Volksbegehren, die es seit dem Jahre 1964 gegeben hat, landete letztlich dieses Volksbegehren auf dem 21. Platz. Die Zahl der Eintragungen in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich: So zeigt sich bei diesem Volksbegehren die niedrigste Eintragung mit 1,91 Prozent bei den Kärntnerinnen und Kärntner; Wien hingegen weist mit 5,25 Prozent eines der höchsten Eintragungsergebnisse auf.

In meiner eigenen Gemeinde landete von den letzten 15 Volksbegehren das Volks­begehren „Österreich bleib frei!“ auf dem 12. Platz. Das ist doch ein etwas mageres Ergebnis.

Die drei Ziele dieses Volksbegehrens wurden ja bereits, geschätzte Damen und Herren, von Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen, daher möchte ich jetzt


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