Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 77

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nochmals auf den Bestand der österreichischen Neutralität als Grundprinzip unserer Verfassung hinweisen. Wir alle wissen, dass die Neutralität im Bundesverfas­sungs­gesetz vom 26. Oktober 1955 verankert ist und dass niemand ernstlich daran denkt, an dieser Neutralität zu rütteln beziehungsweise diese gar abzuschaffen.

Da meine Redezeit bereits dem Ende zugeht, zusammenfassend: Unter der jetzigen EU-Ratspräsidentschaft Österreichs mit Ratspräsident Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sowie Frau Außenministerin Plassnik wird hervorragende Arbeit geleistet und der Grundstein dafür gelegt, dass es in den nächsten Jahren – davon bin ich über­zeugt – zu einer gemeinsamen EU-Verfassung kommen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

12.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.12.13

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wie immer man zur Initiierung des Volksbegehrens „Österreich bleib frei!“ stehen mag: Es lohnt sich auf alle Fälle, sich mit einigen Formulierungen des Textes dieses Volksbegehrens auseinanderzusetzen, so etwa mit dem Satz:

„Hier muss vielmehr der Souverän selbst zu Wort kommen. Umso mehr, als die Volksvertreter im Begriff stehen, dass Mandat des Machtgebers – und dieser ist das Volk – in paternalistisch-autoritärer Weise zu missbrauchen.“ – Möglicherweise waren da die Verfasser von der eigenen Gemütsverfassung berührt.

In der Einleitung zum eigentlichen Volksbegehrenstext wird vom „politischem Establish­ment“ gesprochen, von „scheinheiligen Sonntagsreden“, von einer Baumvergiftung, von der gemeinsamen Operation mit der Türken-Lobby hinterrücks, weiters davon, dass die EU-Verfassung ein „Machwerk“ sei. Da ist auch von der Schande der Volks­vertreter die Rede, vom „feigen Schielen nach dem Ausland“; ebenso von Megalo­manie, also Größenwahn. Wenn man sich die Sprache der in der Präambel des Volksbegehrens formulierten Ziele genauer ansieht: In der Gedankenwelt des Ver­fassers dieser Zeilen möchte man nicht wirklich zu Hause sein. Der Zweck des Volksbegehrens ist aber in erster Linie ohnedies nicht eine Auseinandersetzung mit diesen Themen, sondern der Zweck ist politische Mobilisierung.

Daher möchte ich mich mit einem Teilaspekt dieses Volksbegehrens, nämlich mit dem EU-Beitritt der Türkei kurz auseinandersetzen, nachdem die anderen Themen hier ohnedies bereits abgehandelt wurden.

In diesem Volksbegehren wird damit argumentiert, dass die Türkei kein europäisches Land sei, weil nur 5 Prozent der Türkei in Europa liegen – und weiters wird damit argumentiert, dass man, wenn man ein nicht-europäisches Land aufnähme, auch der Ukraine eine Aufnahme „schwerlich verweigern“ könne. – Das ist in der Tat ein Problem, da ja die Ukraine zu 100 Prozent ein europäisches Land und damit die Bestim­mung dessen, was zur Europäische Union gehören soll oder nicht, nach geographischen Gesichtspunkten einigermaßen schwierig wird.

Weiters wird in diesem Volksbegehren von einer  „Masseneinwanderung mit unab­sehbaren Folgen für das Gesellschaftsgefüge der Ziel-Länder“ gewarnt, ebenso mit der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt – so, als ob die Frage der Freizügigkeit und die Probleme auf dem Arbeitsmarkt ein türkisches Problem wären.

Mittlerweile leben in Österreich 200 000 Türken, 2 Millionen Türken leben in Deutsch­land; viele schon in der zweiten und dritten Generation. Unbestritten ist, dass viele dieser so genannten Gastarbeiter, die seit vier Jahrzehnten hier in Österreich leben,


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