Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 78

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ganz wesentlich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben und viele von ihnen inzwischen – was ja den Initiatoren dieses Volksbegehrens auch ein Anliegen ist – hervorragend Deutsch können.

Ein ernster Vorwurf an Ankara ist sicherlich, dass Menschenrechte in der Türkei miss­achtet werden: Ein wunder Punkt, der von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen immer wieder moniert wurde. Es ist richtig, dass in türkischen Gefängnissen gefoltert wurde. Es hat das Hungerfasten von politischen Gefangenen gegeben – bis hin zum Tod.

Große Aufmerksamkeit gab es, als gegen die Isolationshaft in türkischen Gefängnissen protestiert wurde – und man kann der Türkei auch im Zusammenhang mit ihrer kurdischen Bevölkerung nicht gerade Menschenfreundlichkeit nachsagen.

Tatsache ist jedoch, dass sich Ankara bemüht hat, etliches zu verbessern. So wurde zum Beispiel die Todesstrafe offiziell abgeschafft und viele Missstände in türkischen Gefängnissen verbessert, wobei ich jetzt nicht in der Lage bin, zu beurteilen, ob alles, was im Bereich der türkischen Polizei und in Gefängnissen der Türkei abläuft, tatsächlich in Ordnung ist.

Tatsache ist jedoch aber auch, dass es zum Beispiel jüngst in Guantánamo drei Selbstmorde unter den Gefangenen gegeben hat. Tatsache sind auch – unter der Ägide der Vereinigten Staaten von Amerika – willkürliche Inhaftierungen, das Ver­schwin­den-Lassen von Menschen, die Überstellung von Gefangenen zur Einvernahme in Staaten mit fehlender Rechtsstaatlichkeit, der Einsatz von Folter sowie die Verweigerung einer unparteiischen und unabhängigen Gerichtsbarkeit.

Die Verfolgung von Verbrechen von Staats- und Regierungschefs sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch nicht-staatliche Akteure, einschließlich von Terroristen, gehört vor den Internationalen Strafgerichtshof. Damit hat die Bush-Regierung funda­mentale Werte und Rechte der US-Verfassung aufgegeben; das ist aber ein Problem der USA.

Niemand jedoch würde – abgesehen davon, dass in den USA die Todesstrafe, zum Unterschied von der Türkei, nicht abgeschafft wurde – den USA deshalb absprechen, der westlichen Wertegemeinschaft anzugehören, wie es die Verfasser dieses Volks­begehrens tun. – So geht es dort weiter mit vielen anderen Punkten: auch im Zusammenhang mit der Verfassung und der österreichischen Neutralität.

Man muss auch nicht den Schüssel’schen Vergleich der Neutralität mit den „Mozart­kugeln“ und den „Lipizzanern“ lieben, jedenfalls aber ist dieses – um in der Sprache der Verfasser dieses Volksbegehrens zu bleiben –„Machwerk“, das die Initiatoren da vorgelegt haben, nicht wert, unterstützt zu werden, weshalb die „arroganten“, wie Sie das sagen, Repräsentanten des Volkes dem vorgelegten Volksbegehren ihre Zustim­mung nicht geben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

12.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.17.49

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt bereits einige Stun­den über im Wesentlichen drei Punkte dieses Volksbegehrens. Das ist ein diametraler Widerspruch zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Staatssekretär Winkler, nämlich dass es zu diesen drei Punkten keinen Handlungs- und keinen Diskussions­bedarf gäbe. Das widerspricht dem, was Sie gesagt haben! Im Wesentlichen kann ich auch allen Aussagen meiner Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben,


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