Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 79

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entnehmen, dass sie alle diese drei Punkte für sehr bedeutend halten und dass sie die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, unterstützen, dass sie jedoch deshalb gegen dieses Volksbegehren sind, weil es von der FPÖ kommt. – Aber, lieber Max Hofmann, das war schon vor zehn Jahren so: Wir werden uns jedenfalls damit auseinandersetzen! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Hofmann.)

Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Volksbegehren drei wesentliche Punkte angesprochen. Und die Neutralität ist einer dieser Punkte. Wir haben ja ge­sehen, dass hier in den Debattenbeiträgen unterschiedlich diskutiert wurde, Herr Staats­sekretär Winkler. Es gibt auch seitens der großen Parteien unterschiedliche Interpretationen hinsichtlich von Beschlüssen, die der Nationalrat gefasst hat; ebenso gibt es unterschiedliche Interpretationen über die Verfassungsrealität unserer Republik.

Deshalb bestehen wir Freiheitlichen darauf, dass sich die Republik damit auseinan­dersetzt, für die nächsten Jahre eine neue außen- und sicherheitspolitische Kon­zeption, in welcher die Neutralität eine Rolle spielen soll, zu entwickeln. Es geht uns nicht darum, die fünfziger Jahre heraufzubeschwören, wie ein Vorredner hier behauptet hat, sondern uns geht es darum, die Realitäten von heute anzuerkennen – und die Verfassungssituation an diese Realität anzupassen, im Interesse allerdings einer Neutralität, die eine Säule unserer Verfassung ist und die im Wesentlichen aussagt, dass Österreich keine Kriege führen will.

Das, meine Damen und Herren, soll das Signal sein, das wir aussenden: solidarisch in Europa, aber neutral in der Welt! Österreich will keine Kriege führen, und es soll auch klar sein, dass ein Krieg, wie es der Irak-Krieg war und eigentlich ist, einer ist, an dem sich keine österreichischen Soldaten beteiligen sollten.

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren: Türkei-Beitritt. Hier habe ich von Ihnen allen gute Argumente dafür gehört, warum man gegen einen EU-Beitritt der Türkei auftreten soll. Ich habe natürlich auch, wie alle politisch Interessierten, die Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers im Ohr, über einen allfälligen Beitritt der Republik Türkei dann eine Volksabstimmung abzuhalten, wenn es so weit ist, vielleicht in zehn, in 15 Jahren, wann auch immer.

Meine Damen und Herren, wir wollen das nur bekräftigen: durch eine Aufnahme dieser Ansage von Ihnen in die Bundesverfassung! Damit wollen wir dem österreichischen Volk gegenüber klarmachen, dass wir das ernst meinen. Ob ein Wolfgang Schüssel, der diese Ankündigung gemacht hat, in zehn oder 15 Jahren noch politische Verant­wortung tragen wird, ist höchst unwahrscheinlich.

Meine Damen und Herren, die Aufgabe der Präsidentschaft – Herr Staatssekretär Winkler, das möchte ich Ihnen sagen – in diesem halben Jahr der EU-Präsidentschaft Österreichs wäre es gewesen, jene Ergebnisse des so genannten Türkei-Gipfels vom vergangenen Jahr, die Sie auch zitiert haben, in die Wirklichkeit umzusetzen. Damals haben Sie ausverhandelt – ich habe das begrüßt –, dass es um die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union gehen wird, wenn es zu Diskussionen über den Türkei-Beitritt kommt. Aber dieser Gesichtspunkt der Aufnahmefähigkeit wird, wie wir ja hören mussten, von den anderen Mitgliedsländern abgelehnt, und es wird dies kein Kriterium in Bezug auf den allfälligen Beitritt der Türkei sein.

Sie haben damals auch die so genannte Stopp-Taste ausverhandelt. Aber diese Stopp-Taste ist anscheinend nur ein Placebo für die kritische Öffentlichkeit gewesen, weil es schon zig Gründe gegeben hätte, diese Stopp-Taste zu drücken, Herr Staats­sekretär: Die Menschenrechtssituation in der Republik Türkei, ihr Verhalten gegenüber einem EU-Mitglied, nämlich Zypern, ist ja schon von Vorrednern angesprochen worden; ich brauche das nicht zu wiederholen.

 


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