Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 80

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Aufgabe der österreichischen Präsidentschaft wäre es gewesen, Herr Staatssekretär Winkler, den Beginn von Verhandlungen mit der Türkei zu verhindern, und zwar nicht unbegründet, nicht weil man irgendwelche Ressentiments ausleben möchte, sondern klar begründet, weil dieses Land derzeit nicht nur nicht reif ist, in die EU aufge­nommen zu werden, sondern auch nicht reif ist, dass man mit ihm ernsthafte Beitritts­verhandlungen führt.

Meine Damen und Herren, dritter Punkt: die EU-Verfassung. Wir Freiheitlichen treten nicht gegen eine Weiterentwicklung der europäischen Verfassungssituation auf, aber wir müssen eines immer wieder klar sagen: Jede Veränderung der österreichischen Verfassungssituation kann nur nach einer Volksabstimmung in Österreich ge­schehen!

Deshalb finde ich auch diesen Vorschlag einer europaweiten Volksabstimmung für verfehlt, weil eine europaweite Volksabstimmung nur dann argumentierbar und demo­kratisch legitimierbar ist, wenn in allen Mitgliedsländern dasselbe Ergebnis heraus­kommt. Aber wie wollen Sie den Österreichern, die unter Umständen gegen eine neue EU-Verfassung stimmen werden, erklären, warum dennoch in Österreich diese Verfassung in Kraft treten soll, weil die anderen Mitgliedsländer dafür gewesen sind?

Meine Damen und Herren, eine Volksabstimmung über die neue europäische Verfas­sungssituation kann nach meiner und unserer Auffassung nur durch nationale Volks­abstimmungen in allen Mitgliedsländern demokratisch legitimiert über die Bühne gebracht werden. Diese Volksabstimmungen sind notwendig, damit die europäische Ebene gezwungen wird, alle Inhalte einer solchen Verfassung auf den Bürger hin zu übersetzen, um die europäischen politischen Inhalte bürgernäher zu gestalten. Deshalb ist eine Volksabstimmung in diesen Fragen notwendig.

Meine Damen und Herren, diese drei Punkte, die in diesem Volksbegehren enthalten sind, sind sehr wichtig. Die heutige Debatte hat uns das gezeigt.

Ich darf Ihnen ankündigen, dass wir Freiheitliche in der kommenden Legislaturperiode selbstverständlich all diese Punkte nicht nur weiterentwickeln, sondern auch weiter betreiben werden. – Danke sehr. (Beifall der Abg. Rosenkranz.)

12.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort kommt Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Cap. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.24.34

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Nicht nur dem unmittelbaren Vorredner, sondern auch all denjenigen, die dieses Volksbegehren eingebracht haben, sei explizit ver­sichert, dass dieses Haus dazu verpflichtet ist, jedes Volksbegehren ernst zu nehmen und es selbstverständlich präzise und korrekt zu behandeln. Das geschieht auch in diesem Fall.

Ich möchte nur hinzufügen – und das haben wir auch damals im Ausschuss schon diskutiert –, dass die einzelnen Punkte dieses Volksbegehrens ein bisschen einen „No na!“-Charakter hatten, denn: Ein Volksbegehren zur Neutralität zu machen, die in Österreich ohnehin im Verfassungsrang formuliert und abgesichert ist – da entzieht es sich etwa meinem Verständnis, warum man das jetzt auch noch zu einem Teil eines Volksbegehrens machen muss.

Was den Verfassungsentwurf selbst betrifft, so ist das eine noch viel umfassendere Ge­schichte. Ich meine, dass der Begriff „Verfassung“ für diesen Verfassungsentwurf, wie er genannt wurde, viel zu hoch gegriffen war und dadurch bei vielen Ängste ausgelöst hat, da käme es zu einer Neugestaltung, die in dem Sinn in diesem Entwurf


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite