möglichkeiten über Organisation von Klassen- und Gruppengrößen auf Basis gesicherter Ressourcen erörtert werden. Über den Pflichtschulbereich hinaus sollen legistische Maßnahmen vorbereitet werden, die den Richtwert der Klassenschülerhöchstzahl von 25 für alle Schularten wirksam werden lassen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.
12.47
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Dem Deregulierungsgesetz werden wir unsere Zustimmung geben. Es soll auch niemand sagen, dass es keine Schulreformen mehr gibt, eine ist ja drinnen: In den Maturaklassen gibt es künftig keine Semesterzeugnisse mehr. Darauf sei immerhin hingewiesen. Das ist das, was im letzten Jahr an Schulreformen von dieser Bundesregierung und von den Abgeordneten der Regierungsparteien beschlossen wurde. – Ich gratuliere.
Kommen wir zum eigentlichen Punkt, zu unserem Antrag auf Herabsetzung der Klassenschülerhöchstzahlen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die eine KlassenschülerInnen-Höchstzahl von maximal 25 SchülerInnen pro Klasse in allen Schularten vorsieht und die dafür notwendigen LehrerInnen-Dienstposten zur Verfügung stellt sowie ein adaptiertes Schulentwicklungs- und -bauprogramm für die allgemein bildenden und berufsbildenden höheren Schulen zu erarbeiten. Für Sonderschulen und integrativ geführte Klassen sind entsprechende Reduzierungen im Ausmaß von 20 Prozent vorzusehen.“
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Die Begründung haben wir heute schon diskutiert: Wichtiges Kennzeichen eines guten Schulsystems ist die optimale Förderung jedes einzelnen Kindes. Es ist relativ einleuchtend, dass dies bei Klassen mit 30 oder gar über 36 Kindern nicht möglich ist. Voraussetzung für diese individuelle Förderung sind also Klassen- und Gruppengrößen, die das Eingehen auf den einzelnen Schüler/auf die einzelne Schülerin ermöglichen.
Wir wissen leider nicht, Kollege Amon – und das ist ein
Versäumnis der Frau Bundesministerin –, wie viele das genau sind, außer
Sie haben Daten, die Sie vor uns geheim halten. Die letzte offizielle
Schulstatistik, die die Klassenschülerhöchstzahlen auf ungefähr 20 Seiten
ausweist, stammt – man kann es sehen (der Redner hält eine Broschüre in
die Höhe) – aus dem Schuljahr 2001/2002. Neuere Daten gibt das
Bildungsministerium nicht heraus; Sie werden schon wissen, wieso. Wahrscheinlich wohl, weil sich die
Dinge nicht verbessert haben.
Die Elternvereine, die Lehrerinnen und Lehrer, das Bildungsvolksbegehren, alle gehen davon aus, dass der geeignete Weg in den meisten Schultypen die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, eben im Schulorganisationsgesetz, von 30 auf 25 darstellt.