Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 117

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Allerdings ist die Antwort noch offen, wie künftig bei Doppelbesteuerungsabkommen vorgegangen wird – das ist à la longue die viel interessantere und wichtigere Frage, das steigert sie ja ins Astronomische – und ob es nicht genau da möglich ist, mit der EU einmal anders zu Werke zu gehen, und nicht immer nur genau dort, wo wir ohnehin den Schaden haben, wie bei den WTO-Verhandlungen. Da geben wir gerne alle Rechte ab, und Herr Bartenstein darf in Wahrheit zuschauen, selbst wenn wir den Vorsitz haben. – Das würde sich anbieten, wird aber auch schwierig sein, weil letztlich steuerliche Fragen eben vom Gemeinschaftsrecht in der erwünschten Form nicht erfasst sind.

Letzter Punkt: Wir haben schon öfters über die zukünftigen Möglichkeiten von der Besteuerung in den Bereichen Gewinne und Zinseinkünfte geredet. Da wären die Harmonisierungsbestrebungen wesentlich dringlicher als im Arbeitsbereich, vor allem natürlich auch über Länder und Kontinente hinweg. Ich spreche da von den Steuer­oasen – da würde ich mir wirklich einmal glaubwürdigere Anläufe erwarten. Nicht, dass wir als Österreicher das abstellen können, das ist das Dilemma! (Beifall bei den Grünen.)

Folgendes stimmt mich aber bedenklich: der Auftritt des Finanzministers diesbezüglich und die Art, wie Sie, Herr Staatssekretär, das erläutert haben, nämlich dass Sie mit dem Auftrag des Parlaments ausgestattet – einstimmig nämlich – in Sachen Devisen­transaktionssteuer bestimmte Aktivitäten entfalten sollten, Sie aber eigentlich, bevor es richtig losgeht, schon mit der Botschaft heimkommen: Das will dort niemand hören, also können wir uns da nicht aus dem Fenster lehnen! – Das ist zwar das, was man sich von Grasser erwarten durfte, aber nicht wirklich elegant, vor allem wenn sich der Bundeskanzler angeblich selbst dafür stark gemacht hat. Das werden Sie überdenken müssen. (Beifall bei den Grünen.)

14.39


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


14.39.20

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Kollege Matznetter, ich habe Sie eigentlich bisher als sehr konsequenten und genauen Rechner kennen gelernt und wundere mich, dass Sie jetzt bereit sind, Schlupflöcher offen zu lassen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie hier konsequent einfordern. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen hat sich unter anderem durch das Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz als dringend revisionsbedürftig erwiesen.

Infolge des Inkrafttretens des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über den freien Personenverkehr am 1. Juni 2002 haben sich die Rahmen­bedingungen für die Einstufung österreichischer Arbeitnehmer als Grenzgänger geändert. Dies könnte ohne Revision des Doppelbesteuerungsabkommens zu beträcht­lichen Verschiebungen beim Steueraufkommen zu Lasten Österreichs führen.

Ziel des neuen Abkommens ist es, eine weitere Steueraufkommens-Verschiebung von Österreich in die Schweiz zu verhindern. Das Problem wurde dadurch gelöst, dass die schweizerischen Lohneinkünfte der in Österreich ansässigen Arbeitnehmer generell in das Anrechnungssystem einbezogen werden und gleichzeitig an Stelle der bisherigen Begrenzung der Schweizer Besteuerungsansprüche von 3 Prozent an den öster­reichischen Grenzgängereinkünften eine jährliche Teilvergütung der in der Schweiz


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