erhobenen Steuer in der Höhe von
12,5 Prozent an die Republik Österreich bezahlt wird. (Abg. Dr. Matznetter:
Lesen Sie das Formblatt!)
Es kann diese Regelung, die bewirken wird, dass der
bisherige Grenzgängerschwund gestoppt wird und seine Rückholung in das
österreichische Besteuerungsnetz stattfindet
(Abg. Dr. Matznetter:
25 Prozent!), kurzfristig zu Steuermindereinnahmen in einer
geschätzten Größenordnung von 9 Millionen € pro Jahr führen. Im
Extremfall könnte es jedoch ohne diese Regelung zu einem Steuerausfall von
80 Millionen € kommen. (Abg.
Dr. Matznetter: Die Schweizer
freuen sich über ... mehr!) Das
heißt, wir verlieren zwar beim Steueraufkommen, aber ohne Anpassung verlieren
wir fast das Zehnfache. (Abg. Dr. Matznetter: Das ist ein Blödsinn!)
Weiters ist eine Ausweitung der gegenseitigen Amtshilfeleistung herbeizuführen. Erstmals wird im Verhältnis zur Schweiz auch eine begrenzte Vollstreckungsamtshilfe vorgesehen. Hierdurch sollen Unzukömmlichkeiten beseitigt werden, die sich vor allem bei jenen österreichischen Grenzgängern ergeben haben, die kein exekutionsfähiges Vermögen in Österreich besitzen. – Dadurch wird es zu Verbesserungen für die derzeit sehr schwierige Situation der Finanzämter kommen.
Außerdem ergab sich aus den Arbeiten in der OECD zur Beseitigung unfairer Besteuerungspraktiken ein Revisionsbedarf für das Doppelbesteuerungsabkommen.
Schließlich sind die Revisionsverhandlungen zum Anlass genommen worden, eine OECD-konforme Quellensteuerentlastung bei Lizenzgebühren herbeizuführen, eine Absicherung der österreichischen Wegzugsbesteuerung zu gewährleisten und eine OECD-konforme Abkommensanpassung bei der Künstler- und Sportlerbesteuerung zu vereinbaren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.) 14.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. – Bitte.
14.42
Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Über die Abänderung des Abkommens zwischen Österreich und der Schweiz wurde bereits sehr viel gesagt, daher kann ich mich kurz fassen. Dieses Abkommen ist selbstverständlich notwendig. Da geht es um sehr präzise Fragen, nämlich um den freien Personenverkehr und damit um Rahmenbedingungen für die Einstufung österreichischer Arbeitnehmer als Grenzgänger, die geändert werden.
Dabei wird in Wirklichkeit tatsächlich ein Steuerverlust vermieden. Man muss auch in der Schweiz immer die Probleme mit den verschiedenen Kantonen sehen.
Weiters wird die Ausweitung der gegenseitigen Amtshilfeleistungen herbeigeführt. (Abg. Dr. Matznetter: ... weniger und nicht mehr!) – Darüber kann man diskutieren.
Inzwischen gab es im Oktober 2004 – auch das wurde erwähnt – einen Vertrag zwischen der Schweiz und der EU, der diesen Vorgang notwendig macht.
Das zweite Abkommen hat gerade heute Wichtigkeit – deswegen konzentriere ich mich ein bisschen mehr darauf –, nämlich das Abkommen zwischen Österreich und Barbados zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. – Bisher gab es in diesem Bereich überhaupt keine Vereinbarungen.
Österreich wird dadurch sicherlich attraktiver für Investitionen von Auslandsunternehmen sein. Stützpunkte für internationale Geschäftsverbindungen können entstehen. Umgekehrt wird es für österreichische Betriebe möglich gemacht, Investitionen zu tätigen.