Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 124

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Die Eckpunkte dieses Bundesgesetzes betreffend Haftungsübernahme zur Zukunfts­sicherung der BAWAG P.S.K. Bank waren unter anderem die Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, namens des Bundes die Haftung für Not leidende und uneinbringliche Kredite bis zu einem Höchstbetrag von 900 Mio. € zu übernehmen sowie die Übernahme einer Haftung der (direkten und indirekten) Eigentümer des Kreditinstitutes gegenüber dem Kreditinstitut, wobei Zweigvereine eines Eigentümers diesem zuzurechnen sind. Durch eine Haftungsbeschränkung wurde eine Insolvenz des ÖGB ausgeschlossen. Weiters verpflichtete sich der ÖGB zur Offenlegung seines Vermögens gegenüber der OeNB.

Während die Regierungsparteien zu diesem Zeitpunkt noch von einer Schadens­summe in der Höhe von ca. 1,4 Mrd. € ausgegangen sind, haben die Entwicklungen der letzten Wochen gezeigt, dass dieser Betrag möglicherweise nur die „Spitze eines Eisberges“ ist. Mittlerweile berichten die Medien bereits von einem Schaden von mehr als 3,0 Mrd. € und dass versucht wurde, durch die Gründung von über 60 Stiftungen, Gesellschaften und anderen „geeigneten Konstruktionen“ die entstandenen Verluste zu verschleiern. Dass diese Stiftungen oder Gesellschaften auch dem „Verstecken“ von Aktivvermögen gedient haben könnten, beweist die Tatsache, wonach der ÖGB in Stiftungen in Liechtenstein mehr als 440 Mio. € gehortet haben soll. Allerdings haben die untersuchenden Behörden, wie z.B. die FMA, die Wirtschaftspolizei und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund lassen die Aussagen der ÖGB Spitze von letzter Woche, wonach eine zumindest teilweise Inanspruchnahme der Bundeshaftung für wahrscheinlich gehalten wird, die Alarmglocken läuten. Dies auch deshalb, da der ÖGB selbst auf einem Schuldenberg von 2 Mrd. € sitzt.

Aufgrund der bisherigen Vorgangsweise des Triangels ÖGB, SPÖ und BAWAG, einerseits die Öffentlichkeit nur in homöopathischen Dosen über die ihnen bekannten Vorgänge im BAWAG-ÖGB und SPÖ Skandal zu informieren und andererseits nicht selbst mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine lückenlose Aufklärung dieses Skandals zu sorgen, ist nun zu befürchten, dass eine zumindest teilweise „Schadens­überwälzung“ auf den Steuerzahler versucht wird. Es muss aber auf alle Fälle verhindert werden, dass der Steuerzahler aufgrund der übernommenen Bundeshaftung zur Kasse gebeten wird, ohne dass zuerst das Vermögen des BAWAG P.S.K. – Eigen­tümers ÖGB dafür verwendet wird.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Dringliche Anfrage

1. Welches Ergebnis hat der Prüfauftrag vom März dieses Jahres an die FMA gebracht und sind weitere Schritte aus Ihrer Sicht geplant?

2. Halten Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden Zwischenergebnisse eine zumindest teilweise Inanspruchnahme des Steuerzahlers für wahrscheinlich und wenn ja, in welcher Höhe?

3. Ist es richtig, dass seitens des ÖGB und der BAWAG mehr als 60 Stiftungen, sonstige Sonderkonstruktionen, Firmen, Beteiligungen etc. mit dem Zweck der Ver­schleierung entstandener Verluste und/oder zum Verstecken von Aktivvermögen gegründet worden sind?

4. Welche nachteiligen Folgen für die P.S.K. hatte u.a. im Hinblick auf die Haftung des Bundes für Altkredite der P.S.K. in Höhe von 5,5 Mrd. € die Tatsache, dass nach


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