Die Eckpunkte dieses Bundesgesetzes betreffend
Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank waren unter
anderem die Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, namens des Bundes
die Haftung für Not leidende und uneinbringliche Kredite bis zu einem
Höchstbetrag von 900 Mio. € zu übernehmen sowie die Übernahme einer Haftung der
(direkten und indirekten) Eigentümer des Kreditinstitutes gegenüber dem
Kreditinstitut, wobei Zweigvereine eines Eigentümers diesem zuzurechnen sind.
Durch eine Haftungsbeschränkung wurde eine Insolvenz des ÖGB ausgeschlossen.
Weiters verpflichtete sich der ÖGB zur Offenlegung seines Vermögens gegenüber
der OeNB.
Während die Regierungsparteien zu diesem Zeitpunkt noch
von einer Schadenssumme in der Höhe von ca. 1,4 Mrd. € ausgegangen sind, haben
die Entwicklungen der letzten Wochen gezeigt, dass dieser Betrag möglicherweise
nur die „Spitze eines Eisberges“ ist. Mittlerweile berichten die Medien bereits
von einem Schaden von mehr als 3,0 Mrd. € und dass versucht wurde, durch die
Gründung von über 60 Stiftungen, Gesellschaften und anderen „geeigneten
Konstruktionen“ die entstandenen Verluste zu verschleiern. Dass diese
Stiftungen oder Gesellschaften auch dem „Verstecken“ von Aktivvermögen gedient
haben könnten, beweist die Tatsache, wonach der ÖGB in Stiftungen in
Liechtenstein mehr als 440 Mio. € gehortet haben soll. Allerdings haben die
untersuchenden Behörden, wie z.B. die FMA, die Wirtschaftspolizei und die
Staatsanwaltschaft ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund lassen die Aussagen der ÖGB Spitze
von letzter Woche, wonach eine zumindest teilweise Inanspruchnahme der
Bundeshaftung für wahrscheinlich gehalten wird, die Alarmglocken läuten. Dies
auch deshalb, da der ÖGB selbst auf einem Schuldenberg von 2 Mrd. € sitzt.
Aufgrund der bisherigen Vorgangsweise des Triangels ÖGB,
SPÖ und BAWAG, einerseits die Öffentlichkeit nur in homöopathischen Dosen über
die ihnen bekannten Vorgänge im BAWAG-ÖGB und SPÖ Skandal zu informieren und
andererseits nicht selbst mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine
lückenlose Aufklärung dieses Skandals zu sorgen, ist nun zu befürchten, dass
eine zumindest teilweise „Schadensüberwälzung“ auf den Steuerzahler versucht
wird. Es muss aber auf alle Fälle verhindert werden, dass der Steuerzahler aufgrund
der übernommenen Bundeshaftung zur Kasse gebeten wird, ohne dass zuerst das
Vermögen des BAWAG P.S.K. – Eigentümers ÖGB dafür verwendet wird.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen folgende
Dringliche
Anfrage
1. Welches Ergebnis hat der Prüfauftrag vom März dieses
Jahres an die FMA gebracht und sind weitere Schritte aus Ihrer Sicht geplant?
2. Halten Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden
Zwischenergebnisse eine zumindest teilweise Inanspruchnahme des Steuerzahlers
für wahrscheinlich und wenn ja, in welcher Höhe?
3. Ist es richtig, dass seitens des ÖGB und der BAWAG
mehr als 60 Stiftungen, sonstige Sonderkonstruktionen, Firmen, Beteiligungen
etc. mit dem Zweck der Verschleierung entstandener Verluste und/oder zum
Verstecken von Aktivvermögen gegründet worden sind?
4. Welche nachteiligen Folgen für die P.S.K. hatte u.a. im Hinblick auf die Haftung des Bundes für Altkredite der P.S.K. in Höhe von 5,5 Mrd. € die Tatsache, dass nach