Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 125

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Aussagen des früheren Betriebsratschefs der P.S.K. Harwanegg die BAWAG unter der Führung von GD Elsner nach dem Kauf der P.S.K diese „wie einen Christbaum ausgeräumt“ habe?

5. Wie beurteilen Sie die lt. Profil vom 19.06.2006 auf der außerordentlichen BAWAG Hauptversammlung im Sommer 2005 getätigten Aussagen von BAWAG und ÖGB Funktionären, wonach die Zusammenlegung der beiden Institute BAWAG und P.S.K. nur zum Zwecke der Optimierung der Eigenmittel erfolge?

6. Hat es im Laufe der bisherigen Ermittlungen Hinweise auf persönliche Bereiche­rungen und/oder Zuwendungen an politische Parteien oder Dritte zu Lasten der BAWAG oder des ÖGB gegeben?

7. Welche Funktion übte der ehemalige Bundeskanzler und SPÖ Vorsitzende Mag. Viktor Klima in der Alpha Capital AG aus, und ist es richtig, dass diese der BAWAG zuzurechnen ist?

8. Hätte die ehemalige SPÖ Sozialministerin Eleonore Hostasch als Mitglied des Vorstandes der Österreichischen Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung, der Kontrollkommission und des Präsidiums des ÖGB von all den Skandalen wissen müssen?

9. In welcher Beziehung zur BAWAG oder zum ÖGB standen die (ehemaligen) SPÖ-Mitglieder Helmut Elsner, Johann Zwettler, Fritz Verzetnitsch, Günter Weninger, Herbert Tumpel, Rudolf Kaske und Eduard Aschenbrenner?

10. Ist es richtig, dass die Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung eine Haftung für die BAWAG übernommen hat, und welches Vermögen wurde dazu verwendet?

11. Wurde Ihnen vom ÖGB im Zuge der Verhandlungen betreffend Haftungs­über­nahme ein nachvollziehbarer Vermögensstatus übergeben?

12. Warum wurde die 900 Mio. € Haftung des Bundes notwendig, welcher Schaden wurde damit abgewendet und unter welchen Voraussetzungen kommt die Haftung des Bundes zum Tragen?

13. Wie wird sichergestellt, dass die Haftung des Bundes erst dann zum Tragen kommt, nachdem alle Vermögenswerte des ÖGB inklusive seiner Teilgewerkschaften, Stiftungen etc. (mit Ausnahme jener, die zur Abwendung eines Konkurses notwendig sind) für die BAWAG - Verlustabdeckung herangezogen worden sind, unter welchen Bedingungen und für welchen Zeitraum kann der Bund nach Inanspruchnahme der Bundeshaftung auf einen „Vermögenszuwachs“ im ÖGB zurückgreifen?

14. Sind Ihnen die Eckpunkte der Vereinbarung hinsichtlich der 450 Mio. € Eigenka­pital­stärkung zwischen der BAWAG und dem „Banken- und Versicherungskonsortium“ bekannt?

In formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 2 GOG verlangt, diese Dringliche Anfrage zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Scheibner als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Seine Ausführungen dürfen 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Abg. Öllinger: Leere Reihen bei den Regie­rungsparteien, so interessiert sie das!)

 


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