Aussagen des früheren Betriebsratschefs der P.S.K.
Harwanegg die BAWAG unter der Führung von GD Elsner nach dem Kauf der P.S.K
diese „wie einen Christbaum ausgeräumt“ habe?
5. Wie beurteilen Sie die lt. Profil vom 19.06.2006 auf
der außerordentlichen BAWAG Hauptversammlung im Sommer 2005 getätigten Aussagen
von BAWAG und ÖGB Funktionären, wonach die Zusammenlegung der beiden Institute
BAWAG und P.S.K. nur zum Zwecke der Optimierung der Eigenmittel erfolge?
6. Hat es im Laufe der bisherigen Ermittlungen Hinweise
auf persönliche Bereicherungen und/oder Zuwendungen an politische Parteien
oder Dritte zu Lasten der BAWAG oder des ÖGB gegeben?
7. Welche Funktion übte der ehemalige Bundeskanzler und
SPÖ Vorsitzende Mag. Viktor Klima in der Alpha Capital AG aus, und ist es
richtig, dass diese der BAWAG zuzurechnen ist?
8. Hätte die ehemalige SPÖ Sozialministerin Eleonore
Hostasch als Mitglied des Vorstandes der Österreichischen Gewerkschaftliche
Solidarität Privatstiftung, der Kontrollkommission und des Präsidiums des ÖGB
von all den Skandalen wissen müssen?
9. In welcher Beziehung zur BAWAG oder zum ÖGB standen
die (ehemaligen) SPÖ-Mitglieder Helmut Elsner, Johann Zwettler, Fritz
Verzetnitsch, Günter Weninger, Herbert Tumpel, Rudolf Kaske und Eduard
Aschenbrenner?
10. Ist es richtig, dass die Österreichische
Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung eine Haftung für die BAWAG
übernommen hat, und welches Vermögen wurde dazu verwendet?
11. Wurde Ihnen vom ÖGB im Zuge der Verhandlungen
betreffend Haftungsübernahme ein nachvollziehbarer Vermögensstatus übergeben?
12. Warum wurde die 900 Mio. € Haftung des Bundes
notwendig, welcher Schaden wurde damit abgewendet und unter welchen
Voraussetzungen kommt die Haftung des Bundes zum Tragen?
13. Wie wird sichergestellt, dass die Haftung des Bundes
erst dann zum Tragen kommt, nachdem alle Vermögenswerte des ÖGB inklusive
seiner Teilgewerkschaften, Stiftungen etc. (mit Ausnahme jener, die zur
Abwendung eines Konkurses notwendig sind) für die BAWAG - Verlustabdeckung
herangezogen worden sind, unter welchen Bedingungen und für welchen Zeitraum
kann der Bund nach Inanspruchnahme der Bundeshaftung auf einen
„Vermögenszuwachs“ im ÖGB zurückgreifen?
14. Sind Ihnen die Eckpunkte der Vereinbarung
hinsichtlich der 450 Mio. € Eigenkapitalstärkung zwischen der BAWAG und dem
„Banken- und Versicherungskonsortium“ bekannt?
In formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 2 GOG verlangt,
diese Dringliche Anfrage zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem
Erstunterzeichner Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Herrn Abgeordnetem
Scheibner als erstem Anfragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. Seine
Ausführungen dürfen 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Abg. Öllinger:
Leere Reihen bei den Regierungsparteien, so interessiert sie das!)