Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Herr Abgeordneter! Ich bitte, den Antrag genau einzubringen, weil er sonst nicht ordnungsgemäß eingebracht wäre.
Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): Gut, dann fange ich noch einmal an. (Abg. Silhavy: Lesen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Entschließungsantrag der Kollegen Stummvoll und Neudeck: „Während die Regierungsparteien bei den Verhandlungen mit BAWAG und ÖGB betreffend Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG P.S.K. Bank noch von einer Schadenssumme ...“
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich sage es noch einmal kürzer: Sie brauchen nur den unten stehenden Entschließungsantrag einzubringen, aber den bitte wortidentisch.
Abgeordneter Maximilian Walch (fortsetzend): „Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, im Zusammenhang mit der Haftungsübernahme des Bundes gemäß BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz sicherzustellen, dass der Steuerzahler erst dann zur Kasse gebeten wird, nachdem alle direkten und indirekten Eigentümer der BAWAG P.S.K., wobei Zweigvereine eines Eigentümers und von diesem gegründete Stiftungen diesem zuzurechnen sind, die Bürge- und Zahlerhaftung nach §°1357 ABGB bedingungslos, ausgenommen jedoch Bedingungen zur Abwehr der Insolvenz der direkten und indirekten Eigentümer des Kreditinstitutes, ohne jede weitere Einschränkung übernommen haben.“
Ich ersuche um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ sowie der ÖVP. – Abg. Mandak: Sehr routiniert! Sehr routiniert eingebracht!)
17.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Neudeck ist ordnungsgemäß eingebracht worden, er ist auch ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Neudeck, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Inanspruchnahme des Steuerzahlers, eingebracht im Zuge der
Debatte zur Dringlichen Anfrage „Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der
BAWAG P.S.K.“
Während die Regierungsparteien bei den Verhandlungen mit
BAWAG und ÖGB betreffend Haftungsübernahme zur Zukunftssicherung der BAWAG
P.S.K. Bank noch von einer Schadenssumme in der Höhe von circa
1,4 Mrd. € ausgegangen sind, haben die Entwicklungen der letzten
Wochen gezeigt, dass die finanzielle Situation des ÖGB und der BAWAG viel
dramatischer als ursprünglich angenommen ist
Im Hinblick auf die Gründung von über 60 Stiftungen,
Gesellschaften und anderen „geeigneten Konstruktionen“ zum Zwecke der
Verschleierung von Verlusten und /oder zum Verstecken von Aktivvermögen und den
Aussagen der ÖGB Spitze, wonach diese eine zumindest teilweise Inanspruchnahme
der Bundeshaftung für wahrscheinlich hält, muss sichergestellt werden, dass
zuerst das Vermögen des BAWAG P.S.K. – Eigentümers ÖGB und ein
eventuelles Vermögen der vom ÖGB gegründeten Stiftungen zur Abdeckung der
Schulden verwendet und erst danach der Steuerzahler aufgrund der übernommenen
Bundeshaftung zur Kasse gebeten wird
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden