Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 225

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An der Spitze liegen meist die wirtschaftlich starken Länder, wie zum Beispiel Island, Finnland, Neuseeland und Dänemark, und am untersten Ende meist die wirtschaftlich schwachen Länder, wie der Tschad, Bangladesch und Turkmenistan.

Wenn wir uns die Situation auf EU-Ebene ansehen, so können wir feststellen, dass es im Bereich Korruption gerade in den möglicherweise 2007 beitretenden Ländern Rumänien und Bulgarien große Probleme gibt. Aber es gibt auch Fortschritte. In Rumänien zeichnen sie sich ab, der Druck der Europäischen Union hat dort einiges bewirkt. So wird zum Beispiel das Rechtssystem reformiert und die Unabhängigkeit von Richtern und Richterinnen und von Staatsanwälten gestärkt.

Doch es gibt noch viel zu tun – in diesem Punkt muss ich Kollegin Partik-Pablé Recht geben –, aber ich denke, dass wir mit diesem Beschluss eine positive Maßnahme setzen.

Abschließend: Offenlegung ist die beste Methode des Kampfes gegen Korruption. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. – Bitte.

 


20.52.32

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich kann nach den bisherigen Debattenbeiträgen mit Freude feststellen, dass das Hohe Haus offensichtlich alle drei Übereinkommen hier einstimmig beschließen wird, und möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken.

Zu den einzelnen Übereinkommen ist noch auszuführen, dass es für das Hohe Haus sicher von Interesse ist, ob Österreich auf Grund dieser Übereinkommen noch einen weiteren Umsetzungsbedarf haben wird.

Was die Regierungsvorlage betreffend die Satzung der Haager Konferenz für Inter­nationales Privatrecht anlangt, so betrifft diese „nur“ – unter Anführungszeichen; bitte, das nicht abwertend zu verstehen, das ist eine sehr weit reichende Maßnahme, die sehr wichtig ist – eine Satzungsänderung, damit die Europäische Gemeinschaft der Haager Konferenz beitreten und auch aktiv mitarbeiten kann. So gesehen haben wir in Österreich auf Grund der Ratifizierung dieses Übereinkommens keinen weiteren Handlungsbedarf.

Im Zusammenhang mit dem Zivilrechtsübereinkommen über Korruption möchte ich Folgendes ausführen: Frau Abgeordnete Stadlbauer hat Recht, wenn sie sagt, dass das schon sehr lange, seit 1999 – also immerhin schon seit sieben Jahren –, ansteht. Ich bin aber dennoch sehr froh, dass nun endlich dieses Übereinkommen dem Hohen Haus zur Ratifizierung vorliegt.

Dieses Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, einen bestimmten Mindest­standard an zivil- und zivilverfahrensrechtlichen, arbeits- und amtshaftungsrechtlichen Regelungen zu haben. Da haben wir in Österreich bereits vorgesorgt, sodass auf Basis dieses Übereinkommens keine weiteren rechtlichen Schritte zu setzen sind.

Wir treten jetzt diesem Übereinkommen bei, was vom Europarat mit besonderem Wohlwollen zur Kenntnis genommen wird. Wir sind zwar, wie Frau Abgeordnete Stadlbauer richtig gesagt hat, der vorletzte EU-Mitgliedstaat, der dieses Überein­kommen ratifiziert, und das ist nicht unbedingt ein Ruhmesblatt, aber besser der vorletzte als der allerletzte.

 


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