Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 226

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Mir ist wichtig, dass wir diesem Übereinkommen nun beitreten. Vor allem glaube ich, dass das ein wichtiges Signal an die neuen Mitgliedstaaten ist, wo, wie bereits von meinen Vorrednern angesprochen wurde, Korruption bei der Erreichung der Ziele des Acquis communautaire ein zentrales Thema ist. Es ist besonders wichtig, dass wir in Europa im Kampf gegen Korruption zusammenstehen und gemeinsam handeln. Ich glaube, dass dieses Übereinkommen dazu ein wichtiger Schritt ist.

Zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlun­gen ist zu sagen: Dieses Übereinkommen verpflichtet inhaltlich die Vertragsstaaten, Handlungen des Nuklearterrorismus unter Strafe zu stellen. Es sieht die Zusammen­arbeit bei der Strafverfolgung von Personen vor, die unter den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallende strafbare Handlungen gesetzt haben oder in Verdacht stehen, derartige Handlungen zu setzen.

Wir haben heuer hier im Hohen Haus das Umweltstrafrecht beschlossen und haben im Zuge dessen bei der Änderung des Strafgesetzbuches alle Maßnahmen vorgesehen, um dieses Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen, sodass auf Grund dieses Übereinkommens in Österreich kein weiterer Umsetzungsbedarf besteht.

So gesehen haben wir hier vorgesorgt. Sie werden heute hier die formalen Voraus­setzungen beschließen. Österreich ist in jedem Fall auf Basis der bestehenden Rechts­ordnung gerüstet, alle drei Übereinkommen in unserem Land umzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeord­neten von ÖVP und SPÖ.)

20.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


20.56.25

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Obwohl in fünf Minuten das WM-Spiel beginnt, möchte ich zum postmodernen Terrorismus etwas sagen. Es wird hier heute mit der Ratifizierung des gegenständlichen Übereinkommens ein Lückenschluss getätigt.

Unter postkommunistischem Terrorismus verstehen wir von Seiten der Exekutive die Bekämpfung von ABC-Waffen, die in Händen von terroristischen Organisationen gelangen könnten. Die letzten zehn Jahre beweisen es, dass das möglich ist. Bis dahin ist man davon ausgegangen, dass ABC-Waffen eigentlich kaum in Non-Governmental Organisations Platz finden werden, weil es finanziell sehr aufwendig ist, solche Waffen zu beschaffen oder zu produzieren, weil ein enormes Fachwissen dazu benötigt wird.

Seit dem Anschlag in Tokio im Jahre 1995 durch die Aum-Sekte ist es empirisch erwiesen, dass es drei Organisationen gibt – die genannte Aum-Sekte, Al-Qaida und die tschetschenischen Rebellen –, die sich massiv bemühen, im Bereich der Nukleartechnik Bomben et cetera herzustellen.

Es gibt verschiedene Bedrohungsszenarien im Bereich der nuklearterroristischen Handlungen. Man geht davon aus, dass die Fertigstellung einer „A-Bastlerbombe“ kaum möglich sein wird, und zwar auf Grund des Umstandes, dass man nicht so viel angereichertes Uran bekommt, um eine solche Bombe erzeugen zu können, und auch nicht über das dazu notwendige Know-how verfügt.

Das zweite Bedrohungsszenario besteht in Sabotageakten sowohl im Inneren auch von außen, die auf Nuklearanlagen gerichtet sind, und zwar vor allem aus der Luft.

 


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