Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 227

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Die wirklich konkrete Gefährdung besteht aber in den so genannten schmutzigen Bomben. Das bedeutet, diese Bombe wird konventionell gezündet, ist aber mit radioaktiven Material verseucht.

Diese Bedrohungsszenarien müssen durch die internationale Polizeizusammenarbeit hintangehalten werden. Das ist auch möglich.

Es kann sich niemand die psychologischen Auswirkungen vorstellen, wenn beispiels­weise im U-Bahnnetz von Wien eine so genannte schmutzige Bombe gezündet werden würde. Es würde nicht dazu führen, dass sehr viele Menschen vor Ort zu Schaden kämen beziehungsweise Materialschaden entstünde, aber die psychologische Wir­kung, nämlich sich nicht vorstellen zu können, dass in verseuchten Gebäuden jemals wieder Berufsleben oder menschliches Privatleben stattfinden werde, hätte ungeahnte Ausmaße. Das hätte katastrophale Folgen. Daher ist die Unterzeichnung dieses Abkommens unbedingt notwendig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten von Freiheitlichen – BZÖ.)

20.59


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


20.59.19

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich dem Zivilrechts­überein­kommen über Korruption zuwenden. Als Mitglied des Europarates freut es mich besonders, dass wir hier endlich – nämlich als vorletztes Land – diese Konvention heute ratifizieren. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das ist wichtig, weil eine sich ausbreitende Korruption eine Bedrohung für Rechts­staatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte darstellt. Aber nicht nur das, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Entwicklung der davon betroffenen Staaten und beeinträchtigt das einwandfreie Funktionieren von Volkswirtschaften.

Generell führt Korruption dazu, dass die Leistungen von Organisationen in ihrem Umfang abnehmen oder qualitativ schlechter werden, die dafür zu entrichtenden Beiträge aber steigen. Nach Angaben der Weltbank muss durchschnittlich jeder Mensch rund 7 Prozent seiner Arbeitsleistung für Korruptionsschäden aufbringen.

Im Bereich der öffentlichen Verwaltung führt Korruption zu hohen materiellen, aber auch enormen immateriellen Schäden und zum Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger. So kann es beispielsweise zu Auftragsvergaben an Unternehmen kommen, die teurere oder qualitativ schlechtere Leistungen erbringen als solche Unternehmen, die bei einer objektiven und transparenten Ausschreibung ausgewählt würden. Die den Amtsträgern gewährten Vorteile werden in der Regel bei der Rechnungsstellung eingerechnet. Deshalb werden dann Leistungen abgerechnet, die entweder gar nicht oder nicht in dem ausgewiesenen Umfang erbracht werden. Die finanziellen Lasten hat letztlich der Steuerzahler zu tragen.

„Eine Ausnutzung öffentlicher Positionen zum privaten Vorteil ist gemeinwohlwidrig“ – eine Definition von Hans Herbert von Arnim, „Korruption, Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft“. – Ich wollte damit auch einmal eine Definition für „Korruption“ liefern.

Diese Übereinkommen – es ist ja nicht nur das Übereinkommen über die zivilrechtliche Korruptionsbekämpfung, sondern auch über das so genannte GRECO-Übereinkom­men – sind in wirtschaftlicher Hinsicht für Gesamteuropa sehr bedeutend, da sie für alle Unterzeichnerstaaten, also auch für Österreich, einen Vertrauenszuwachs bei möglichen Investoren mit sich bringen werden. Dieser Vertrauenszuwachs soll auch positive beschäftigungspolitische Effekte nach sich ziehen.

 


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