Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / Seite 228

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Es wurde hier schon gesagt, dass Österreich im Vergleich zu den anderen Europarat-Mitgliedstaaten beziehungsweise zu den anderen Staaten der Welt – den 159 untersuchten – auf Platz 10 liegt, und zwar noch vor Deutschland, aber abgeschlagen, wenn man es im Vergleich zu Finnland, Island oder Schweden betrachtet. Also, es ist nicht so, dass Österreich total korruptionsfrei wäre.

Ich möchte mich jetzt dem zweiten Abkommen widmen, dem GRECO-Abkommen, das hier auch zur Debatte steht, und zwar dem Abkommen über die Errichtung der Staatengruppe gegen Korruption. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung einer europaweit transparenten und durchsetzbaren Anti-Korruptionspolitik.

Es ist ein Instrument zur Überprüfung der Vertragsverpflichtungen. Es kann Empfeh­lungen an das evaluierte Mitglied aussprechen und bei deren Nichtbefolgung die Veröffentlichung vornehmen, die ein wichtiges Instrument für die Einhaltung von bestimmten Bestimmungen ist.

Wir werden uns die Evaluierungsberichte – und diese sind ja jährlich vorgesehen – von GRECO genau ansehen, und dann werden wir sehen, ob die österreichischen Rechtsinstrumente ausreichend sind, um die Anti-Korruptionsbestimmungen wirklich erfüllen zu können.

Ich möchte noch darauf hinweisen, Frau Ministerin, dass das Strafrechtsüberein­kom­men über Korruption von 1999 noch zur Ratifizierung ansteht.

Noch ein Hinweis: Ich habe mit Freude gesehen, dass nun die Konvention gegen den Menschenhandel als Regierungsvorlage eingetroffen ist. Ich habe in der Plenardebatte hier im Parlament anlässlich des Geburtstages unserer 50-jährigen Mitgliedschaft beim Europarat schon darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig wäre, dass Österreich diese Konvention unterzeichnet. Wenn wir das jetzt machen würden – und so schaut es auch aus; ich hoffe, dass diese Konvention in der nächsten Justizausschusssitzung behan­delt wird –, dann wären wir nicht beim letzten Drittel der Unterzeichner dabei, dann wären wir nicht die Vorletzten, wie jetzt, sondern dann wären wir diejenigen, die ganz am Beginn diese Konvention unterzeichnen.

Der Menschenhandel ist etwas ganz Zentrales, was es zu bekämpfen gilt. Dass wir dieses Thema hier im Parlament schon bald behandeln, das hoffe ich. Das würde mich wirklich sehr freuen. Herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Danken möchte ich auch Frau Bundesministerin Plassnik und Herrn Staatssekretär Winkler, den ich anlässlich der Feierstunde zum 50-jährigen Geburtstag im Europarat selbst darauf hinweisen konnte. Diese Konvention wurde jetzt, wie gesagt, als Regie­rungsvorlage vorgelegt, und das freut mich sehr. Denn: Menschenhandel ist etwas, das bekämpft werden muss – egal, wo er vorkommt! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.05


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


21.05.16

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Die drei in Behandlung stehenden Übereinkommen stellen eine Konsensmaterie dar.

Frau Bundesministerin, ich darf diese Gelegenheit dazu nützen, mich bei Ihren Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für die gute Betreuung und Zusammenarbeit zu bedanken. Diese hat im Justizausschuss eine lange Tradition. Noch einmal herz-


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