Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 38

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das von vielen Jugendorganisationen zu Recht immer wieder auf die Tagesordnung gebracht wurde.

Ich finde es eigentlich schade, dass Frau Kollegin Grossmann damals nicht dabei war, als die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von FPÖ/BZÖ die Richtung vor­geschlagen haben und gesagt haben: Ja, wir wollen uns dafür einsetzen, und zwar indem wir die Frau Bundesministerin auffordern, mit den Ländern in Kontakt zu treten, die politischen Parteien einzubinden und möglichst rasch zu einer Lösung zu kommen. Da haben Sie nicht mitgemacht, da waren Sie nicht dabei. Schade darum! Ich denke, das hätten sich die jungen Menschen verdient.

Sie haben gesagt, Sie machen etwas Eigenes. Sie wollen allein voranschreiten. Ihnen geht es ausschließlich um das Bundesgesetz und nicht darum, möglichst rasch eine Lösung herbeizuführen. Das finde ich persönlich auch im Interesse der Jugendlichen sehr schade.

Es gibt tatsächlich zahlreiche Beispiele, die man nennen kann, die eindeutig belegen, wie unsinnig es ist, neun komplett unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen zu haben. Ein Beispiel: Wenn eine Gruppe Jugendlicher im Alter von 16 Jahren meint, Snowboarden gehen zu wollen, wäre es in Niederösterreich möglich, das ohne Begleit­person zu tun. Wenn diese Gruppe dann den Berg auf der anderen Seite verlassen möchte, braucht sie in der Steiermark plötzlich eine Begleitperson. Die jungen Men­schen müssten das als 16-Jährige auch wissen, weil sie sonst nicht ordnungsgemäß handelten.

Es ist auch nicht einzusehen, warum die Ausgehzeiten in Österreich so unterschiedlich sind. Ein burgenländischer Jugendlicher darf bis 1 Uhr ausgehen, in der Steiermark nur bis 23 Uhr, in Kärnten wiederum bis 24 Uhr.

Ich denke, da wäre es sehr sinnvoll, wenn einheitliche Bestimmungen gelten und Rah­menbedingungen gesetzt würden, die dies für Österreich gleich regeln.

Frau Grossmann, Sie haben Ihren wunden Punkt schon angesprochen. Sie bringen zwar hier ein Bundesgesetz ein, sagen bezüglich eines Antrags, der von uns gekom­men ist, Sie machen nicht mit, wobei wir den Weg zum Ziel offen halten, und haben nicht einmal die eigenen Länder unter Kontrolle, geschweige denn, dass eine Ab­sprache stattgefunden hätte.

Der Runde Tisch, der am 15. März 2006 bei der Frau Bundesministerin stattfand, wo die parlamentarischen Jugendsprecher eingeladen worden sind, die Vertreter der Bun­desländer und auch die Bundesjugendvertretung, war meiner Meinung nach sehr kon­struktiv, weil man sich erstens einstimmig darauf geeinigt hat, man möchte die Harmo­nisierung des Jugendschutzgesetzes, und zweitens, man arbeitet daran und überlegt, was die sinnvollsten Maßnahmen sind.

Dazu gibt es ja schon einen Vorschlag der österreichischen Kinder- und Jugendan­wälte, und ich lade Sie ein, Frau Grossmann: Diskutieren wir lieber inhaltlich darum, wie die Jugendschutzbestimmungen aussehen sollen! Da geht es um Weggehzeiten, um Alkoholkonsum, aber auch darum, welche Sanktionen man in Angriff nehmen muss, wenn Erziehungsberechtigte oder auch Gastronomen sich dem widersetzen. – Ich denke, das muss das Ziel sein. Reden Sie inhaltlich mit uns gemeinsam darüber!

Das Bundesgesetz – wie gesagt – müssen Sie zuerst einmal in Ihrer eigenen Partei durchbringen. Das ist halt typisch für die SPÖ: Der eine sagt das, der andere das. Sie sind sich – das hat man ja auch in der gestrigen Debatte gesehen – bei keinem Punkt, auch wenn es ums Jugendschutzgesetz geht, einig. Wir sind das schon. Ich lade Sie


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