Osten. Deshalb brauchen wir endlich österreichweit einheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes.
Das am besten geeignete und logischste Instrument, wenn man etwas bundesweit einheitlich gelöst haben will, ist ein Bundesgesetz. Eine Harmonisierung der Landesgesetze im Wege von 15a-Vereinbarungen ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein sehr kleiner und halbherziger.
Wenn man sich schon mit Ländervereinbarungen zufrieden gibt, dann sollte man die bereits laufenden Arbeitsgruppen der Länder nicht durchkreuzen, indem sich die Ministerin einmischt und gewissermaßen auf einen fahrenden Zug aufspringt. Bei einer reinen Ländervereinbarung soll man die Länder arbeiten lassen. Dazu bedarf es nicht der Intervention der Ministerin, wie es Ihr Antrag vorsieht, den wir aus diesem Grund auch ablehnen.
Wenn sich die Ministerin in dieser Frage nützlich machen will, soll sie gleich in Richtung eines Bundesjugendschutzgesetzes verhandeln, wie das eben Inhalt unseres Antrages ist und wie wir das auch im Österreich-Konvent und auch schon lange davor immer wieder vertreten haben.
Ländervereinbarungen sind im Sinne unserer Jugend maximal die zweitbeste Lösung. Das sage ich allen Ländervertretern, auch jenen meiner eigenen Partei, weil sie sicherlich vorhaben werden, heute auf diesem Klavier zu spielen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Oh!) Aber ich verstehe natürlich die Länder, wenn sie sagen, bei dieser Bundesregierung machen wir es lieber gleich selbst, Kollege Scheuch. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber warum – und das möchte ich auch erläutern – sind Ländervereinbarungen in dieser Frage nicht die Optimallösung? – Man kann sich vorstellen, was das für ein langwieriger und komplizierter Prozess ist, wenn sich neun Länder mit neun unterschiedlich zusammengesetzten Landtagen auf eine Formulierung einigen müssen! Es ist zu befürchten, dass sich die Länder dann in Einzelfragen bald wieder auseinander entwickeln, wie man das ja auch bei den bereits harmonisierten Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland beobachten kann.
Es ist auch zu befürchten, wenn die Vereinbarungen
eingehalten werden, dass auf Grund der Schwerfälligkeit des
Artikel-15a-Prozesses eine Weiterentwicklung des Jugendschutzes fast
unmöglich wird. (Abg. Schöls: Angst ist ein schlechter
Partner!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesen Jugendschutzverhandlungen kehren die Erfahrungen bei den Verhandlungen zum bundeseinheitlichen Tierschutz wie ein Déjà-vu-Erlebnis wieder: Erst erfolgt eine reflexartige Abwehrreaktion der Länder auf den drohenden Kompetenzverlust, dann wird jahrelang über einheitliche Bestimmungen gefeilscht. Jedes Land erachtet natürlich das eigene Gesetz als das beste und möchte keinesfalls unter diesen Level gehen. – In diesem Stadium befinden wir uns derzeit.
Beim Tierschutz ist es dann letztendlich doch gelungen, zu einer bundesgesetzlichen Lösung zu kommen. Na, und das müsste beim Jugendschutz wohl auch möglich sein! (Beifall bei der SPÖ.)
10.12
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
10.12
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bin sehr froh, dass es nun endlich gelungen ist, das Thema Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen ins Hohe Haus zu bringen. Es ist ein Thema,