Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 37

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Osten. Deshalb brauchen wir endlich österreichweit einheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes.

Das am besten geeignete und logischste Instrument, wenn man etwas bundesweit ein­heitlich gelöst haben will, ist ein Bundesgesetz. Eine Harmonisierung der Landesge­setze im Wege von 15a-Vereinbarungen ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein sehr kleiner und halbherziger.

Wenn man sich schon mit Ländervereinbarungen zufrieden gibt, dann sollte man die bereits laufenden Arbeitsgruppen der Länder nicht durchkreuzen, indem sich die Minis­terin einmischt und gewissermaßen auf einen fahrenden Zug aufspringt. Bei einer rei­nen Ländervereinbarung soll man die Länder arbeiten lassen. Dazu bedarf es nicht der Intervention der Ministerin, wie es Ihr Antrag vorsieht, den wir aus diesem Grund auch ablehnen.

Wenn sich die Ministerin in dieser Frage nützlich machen will, soll sie gleich in Rich­tung eines Bundesjugendschutzgesetzes verhandeln, wie das eben Inhalt unseres An­trages ist und wie wir das auch im Österreich-Konvent und auch schon lange davor immer wieder vertreten haben.

Ländervereinbarungen sind im Sinne unserer Jugend maximal die zweitbeste Lösung. Das sage ich allen Ländervertretern, auch jenen meiner eigenen Partei, weil sie sicher­lich vorhaben werden, heute auf diesem Klavier zu spielen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Oh!) Aber ich verstehe natürlich die Länder, wenn sie sagen, bei dieser Bundesregie­rung machen wir es lieber gleich selbst, Kollege Scheuch. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber warum – und das möchte ich auch erläutern – sind Ländervereinbarungen in die­ser Frage nicht die Optimallösung? – Man kann sich vorstellen, was das für ein lang­wieriger und komplizierter Prozess ist, wenn sich neun Länder mit neun unterschiedlich zusammengesetzten Landtagen auf eine Formulierung einigen müssen! Es ist zu be­fürchten, dass sich die Länder dann in Einzelfragen bald wieder auseinander entwi­ckeln, wie man das ja auch bei den bereits harmonisierten Ländern Wien, Niederöster­reich und Burgenland beobachten kann.

Es ist auch zu befürchten, wenn die Vereinbarungen eingehalten werden, dass auf Grund der Schwerfälligkeit des Artikel-15a-Prozesses eine Weiterentwicklung des Ju­gendschutzes fast unmöglich wird. (Abg. Schöls: Angst ist ein schlechter Partner!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesen Jugendschutzverhandlungen keh­ren die Erfahrungen bei den Verhandlungen zum bundeseinheitlichen Tierschutz wie ein Déjà-vu-Erlebnis wieder: Erst erfolgt eine reflexartige Abwehrreaktion der Länder auf den drohenden Kompetenzverlust, dann wird jahrelang über einheitliche Bestim­mungen gefeilscht. Jedes Land erachtet natürlich das eigene Gesetz als das beste und möchte keinesfalls unter diesen Level gehen. – In diesem Stadium befinden wir uns derzeit.

Beim Tierschutz ist es dann letztendlich doch gelungen, zu einer bundesgesetzlichen Lösung zu kommen. Na, und das müsste beim Jugendschutz wohl auch möglich sein! (Beifall bei der SPÖ.)

10.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.12.20

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich bin sehr froh, dass es nun endlich gelungen ist, das Thema Vereinheit­lichung der Jugendschutzbestimmungen ins Hohe Haus zu bringen. Es ist ein Thema,


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