Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.
Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.
Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, woraus sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitlicher Parlamentsklub – BZÖ 96 Minuten sowie Grüne 104 Minuten.
Darüber entscheidet das Hohe Haus.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zu einer Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.
Bericht des Familienausschusses über den Antrag
683/A (E) der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Dipl.-Ing. Uwe Scheuch, Sabine
Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative für
bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes
(1492 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Familienausschusses über den Antrag
688/A (E) der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak,
Kolleginnen und Kollegen betreffend Initiative für bundeseinheitliche
Bestimmungen auf dem Gebiet des Jugendschutzes (1493 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
10.08
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Jugend auf den oberen Rängen! Die Lebensbedingungen junger Menschen haben sich grundlegend geändert. Es ist heute eine Selbstverständlichkeit, dass zu Ausbildungs- und Freizeitzwecken Landesgrenzen überschritten werden. Dass sich Jugendliche dabei jedes Mal über das jeweils anzuwendende Recht informieren müssen, ist einfach lebensfremd.
Außerdem ist es aus Gerechtigkeits- und Gleichheitserwägungen nicht einsichtig, warum etwa Jugendliche in Westösterreich abends weniger lang ausgehen dürfen als Gleichaltrige im Osten. Es wird ja niemand ernsthaft behaupten wollen, dass Jugendliche in Westösterreich unreifer sind oder dass es sich dort gefährlicher lebt als im