Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 39

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ein: Machen Sie im Interesse der jungen Menschen mit, damit man rasch zu einer Lö­sung kommt! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

10.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mandak. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.16.40

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Kollegin Fuhrmann, der wunde Punkt bei diesen beiden Anträgen, die wir heute vorliegen haben, ist nicht die SPÖ, sondern der wunde Punkt ist, dass im Bereich der Jugendschutzgesetze die Machtansprüche der Länder höher gestellt werden als das Interesse der Jugendlichen. (Abg. Steibl: Das stimmt!) Das ist leider der Punkt, an dem wir stehen, und das ist schade. (Beifall bei den Grü­nen sowie der Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch und Steibl.) Das betrifft – und das sage ich Ihnen in aller Klarheit – die ÖVP-Landeshauptleute genauso (Abg. Steibl: Wie die der SPÖ!) wie die der Sozialdemokratischen Partei. Das ist in dem Fall ganz gleich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aber welche Landeshauptleute wa­ren dafür, Frau Kollegin?)

Keines der Länder, das beim Gipfel dabei war, hat gesagt: Ja, natürlich, wir wollen ein einheitliches Bundesjugendschutzgesetz – auch nicht das Land Steiermark, Herr Kol­lege Scheuch. (Abg. Steibl: Klar! SPÖ! Voves!)

Wenn man die beiden Anträge sieht, fragt man sich vielleicht: Warum gibt es überhaupt zwei? – Ich sage ganz klar, es ist eine kuriose Situation, weil wir von den Grünen beide Anträge mit unterzeichnet haben, auf beiden Anträgen als Antragstellende aufschei­nen.

Die für uns bessere Lösung ist ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz, weil das eine klare Regelung ist – Nägel mit Köpfen, wie man so schön sagt.

Die zweite Regelung, eine Einigung mit den Ländern, ist die zweitbeste Möglichkeit. Wir unterstützen sie trotzdem, weil wir sagen: Im Sinne der Jugendlichen ist es uns lieber, es kommt mit den Ländern zu einer Einigung, als die Situation bleibt so, wie sie bisher ist.

Wie gesagt, es ist sehr schade, dass die Landeshauptleute und die Länder hier so starr sind und einfach keinen ihrer Machtbereiche abgeben wollen. So viele Gesetze werden ja in den Landtagen nicht beschlossen, und jetzt wollen sie das Jugendschutzgesetz nicht auch noch abgeben. Aus meiner Sicht ist das sehr vordergründig, wenn man sagt, es geht darum, die individuellen Lösungen in den Ländern zu erhalten.

Genau das wollen wir nämlich verhindern – das sage ich Ihnen ganz klar. Uns geht es hauptsächlich um drei Dinge: Uns geht es um eine österreichweite Regelung, damit Jugendliche wissen, egal ob sie in Wien oder Vorarlberg sind, dass für sie die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten. Wir wollen ein Jugendschutzgesetz, das den Rea­litäten der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen entspricht. Und wir wollen, dass es Ge­setze sind, die auch in ihrer Umsetzung entsprechend gehandhabt werden.

Ich bringe Ihnen Beispiele für Gesetze, die die Lebenswelt der Jugendlichen berück­sichtigen: Sie können, wenn Sie in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland lebten und 16 Jahre alt wären, wegbleiben, so lange Sie wollen, immer vorausgesetzt, das Einverständnis der Eltern ist gegeben. Das ist bei diesen ganzen Gesetzen ohnehin immer vorausgesetzt.

Wenn Sie aber in Kärnten lebten – Herr Kollege Scheuch, das sollten Sie sich anhören (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Deswegen sitze ich in der ersten Reihe!) – und noch zwi-


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