Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 40

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schen 14 und 18 Jahre alt wären (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ist noch gar nicht so lange her!), dann dürften Sie während der Woche nur bis 24 Uhr weggehen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ich weiß das aus eigener Erfahrung!) Das ist, bitte, so jenseits der Rea­lität, dass das unglaublich ist! Schlimmer kann es überhaupt nicht mehr sein! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ich war ja einmal jung!)

Gesetze müssen klar verständlich sein. – Was Alkoholkonsum betrifft, haben wir zum Teil Regelungen, die – ich möchte jetzt nicht nur Kärnten als solches attackieren, aber das sind zwei Punkte, die beide Kärnten treffen – Regelungen vorsehen, bei denen man sich auf den Kopf greift. Ich zitiere das jetzt einmal:

„Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 Volumsprozent sowie Mischgetränke, die gebrann­te alkoholische Getränke ... enthalten, nicht trinken ...“.

Und dann heißt es weiter: Alkoholische Getränke dürfen nur bis zu einer Menge kon­sumiert werden, „dass der Alkoholgehalt des Blutes weniger als ... (0,5 Promille) ... beträgt.“

Wenn irgendjemand von Ihnen hier herinnen der Meinung ist, dass solche Gesetze für Jugendliche sinnvoll sind, dann soll er bitte aufstehen und sich zu Wort melden, denn das würde mich sehr interessieren. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Bayr.)

Ich sehe sehr klar, dass es Schwierigkeiten beim Alkoholkonsum von Jugendlichen gibt, nicht zuletzt allerdings auch deswegen, weil die Erwachsenen ein denkbar schlechtes Beispiel sind. Eines der Probleme ist aber, dass die Abgabe von Alkohol an Jugendliche de facto kaum oder nicht kontrolliert wird, insbesondere im Gastronomie­bereich.

Es gibt immer wieder diese Happy Hours mit 1 € pro Mixgetränk, Cocktail, wo 13-, 14-Jährige Schlange stehen. Schauen Sie, welche Jugendliche dort stehen, an die dann Alkohol ausgegeben wird!

Deswegen sagen wir: klare Gesetze – Wien, Niederösterreich und das Burgenland haben das sehr gut geregelt –, die dann aber auch kontrolliert und eingehalten werden müssen.

Ein letzter Aspekt, den ich gerne ansprechen möchte, ist die Tatsache, dass diese Ju­gendschutzgesetze völlig dem widersprechen, was Sie in anderen Bereichen machen. Auf der einen Seite forciert man es, dass Jugendliche mobil sind, dass sie unterwegs sind, EU-übergreifend reisen, Stipendien bekommen und so weiter, auf der anderen Seite aber muss man sich vorstellen, was Jugendliche theoretisch tun müssten, wenn sie in Österreich verreisen – das ist nämlich wirklich kurios.

Sagen wir, drei Jugendliche im Alter von 15 Jahren wohnen in Wien und möchten ger­ne an einem verlängerten Wochenende campen. Das Wetter ist schön, sie wollen an einem See campen und baden. Wenn sie zum Beispiel an den Neusiedler See fahren, dann ist das in Ordnung. Da können ihnen die Eltern das erlauben, und die fahren und können dort campen. Wenn die gleichen Jugendlichen an den Mondsee fahren wollen, dann müssen sie noch ein Jahr warten, bis sie fahren, denn das dürfen sie erst, wenn sie 16 Jahre alt sind. Und wenn die gleichen Jugendlichen noch ein bisschen weiter weg und zum Beispiel an den Lansersee in Tirol fahren wollen, dann geht das nicht – darauf müssen sie noch drei Jahre warten, denn man muss nämlich 18 Jahre alt sein, um dort allein zu campen.

Wenn Sie sagen: Solche Bestimmungen sind gut, das soll so bleiben, unsere Länder haben die Verantwortung, die machen das gut!, dann – entschuldigen Sie – disqualifi-


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