zieren Sie sich selbst. Das kann keine Gesetzgebung für Jugendliche in Österreich sein. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden beiden Anträgen zustimmen. Wie gesagt, unsere Bevorzugung hat eindeutig ein bundeseinheitliches Gesetz. Wenn es gelingt, eine gute Lösung mit den Ländern zu vereinbaren, dann soll uns das auch recht sein – im Sinne der Jugendlichen. Und ich hoffe, dass es so sein wird.
Der Runde Tisch, der vorhin schon angesprochen wurde, der bei Frau Ministerin Haubner stattgefunden hat, hat mir so drastisch vor Augen geführt, wie wichtig diese Machtfrage und wie hart dieser Machtkampf eigentlich ist. Ich hoffe sehr, dass die Länder über ihren Schatten springen und mitziehen in Richtung einer guten Lösung.
Ich möchte Sie als Kollegen und Kolleginnen bitten, in Ihren Bundesländern wirklich auch Ihren Einfluss geltend zu machen, mit Ihren Kollegen und Kolleginnen zu sprechen und zu sagen: Bitte, finden wir im Sinne der Jugendlichen in Österreich eine einheitliche Lösung! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
10.25
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär!
Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Mandak, du weißt
ganz genau, dass ich deine Arbeit gerade im Jugendbereich schätze, weil du
wirklich ein faires und offenes Verhältnis mit allen Vertretern aller Parteien
suchst. Eines habe ich heute jedoch vermisst, als du kritisiertest, dass Bundesländer
ihre Machtkompetenz erhalten möchten und den Föderalismus nicht
aufgeben wollen – du hast nach links und nach rechts negative
Stellungnahmen abgegeben –: Ich habe vermisst, dass du das eine Bundesland
erwähnst, das für ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz
auftritt. (Abg. Mag. Posch: Welches kann das wohl sein?)
Herr Kollege Öllinger! Es gibt ein Bundesland, das massiv für dieses bundeseinheitliche Jugendschutzgesetz und nicht für die Harmonisierung und nicht für die Artikel-15a-Vereinbarung eintritt – das ist Kärnten, das sind der Kärntner Landeshauptmann und die rote Soziallandesrätin Gaby Schaunig. Das heißt, es gibt ein klares Bekenntnis des Bundeslandes Kärnten. Und deswegen fasziniert es mich besonders, dass du hier darüber philosophierst, was momentan in Kärntner Landesgesetzen steht. Aber ich hoffe (Zwischenruf der Abg. Mandak) – jetzt kommst du zum Lachen, pass auf! –, du hast dir auch die oberösterreichischen Landesgesetze angesehen; dort sind die Grünen mit in der Regierung. Dort formuliert man auch ganz faszinierend, ich habe mir das gerade herausgesucht, während ich dir zugehört habe.
In Oberösterreich heißt es: „... bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb und der Konsum ... von alkoholischen Getränken verboten.“
Und jetzt wird es interessant – die Kärntner haben sich wenigstens bemüht, irgendwelche Grenzen einzuführen, mit Volumsprozent und dergleichen mehr, die Oberösterreicher aber schreiben das ganz anders –: „Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der übermäßige Alkoholkonsum ... verboten.“ – Was ist „übermäßig“, Frau Kollegin Mandak? Ist das ein bisschen rauschig? Ist das ein Bier, sind das drei Bier, sind das fünf Bier, sind das zwei Gin Tonic? Was ist „übermäßig“?
Der Versuch, in einem Gesetz mit Volumsprozenten und mit Promille eine Regelung zu finden, scheint besser zu sein, als „übermäßig“ zu schreiben. Also bitte schnell einen Brief der Grünen an den Kollegen Anschober, oder Kollege Pirklhuber, der gerade nicht im Saal ist, fährt das nächste Mal persönlich hin – er ist ja Oberösterreicher – und