Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 155. Sitzung / Seite 49

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reichischen Referenten Ackerl gibt, der meint, die Länder bräuchten den Bund für den Jugendschutz nicht oder die Federführung des Bundes bringe nichts.

Da unterstütze ich auch die Aussage der Frau Kollegin Grossmann, die sagt: Wir müs­sen auch in den eigenen Reihen schauen, dass wir auf einen grünen Zweig kommen!

Abschließend: Ich appelliere an die SPÖ, aber auch an die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dass sie die Kollegen in den Ländern überzeugen, genauso wie es im Land Kärnten schon passiert ist, in Zukunft die Vereinheitlichung zu forcieren und in Richtung eines bundeseinheitlichen Jugendschutzes zu gehen. (Beifall bei den Frei­heitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

10.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordne­ter Mag. Becher. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.54.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Jugendschutzsprecherin Elisabeth Grossmann verlangt schon seit langem eine Vereinheitlichung beim Jugendschutz. (Abg. Steibl: Aber da hat sie etwas übersehen: Flecker in der Steiermark ist dagegen! Da muss sie schauen, dass sie ihre eigenen Leute auf die Reihe kriegt!)

Sie haben auch gehört, was Elisabeth Grossmann dazu gesagt hat. Wir wissen, wie schwierig das ist, aber ich komme dann auch auf ein positives Beispiel zu sprechen. Meine Vorredner haben gezeigt, wie unterschiedlich die Bestimmungen bei den Aus­gehzeiten, bei den Urlaubszeiten sind und dass es eigentlich sehr ungerecht ist, den Jugendlichen zuzumuten, diese unterschiedlichen Bestimmungen zu kennen.

Unsere Vorstellungen von einem modernen Jugendschutzgesetz gehen noch viel wei­ter, denn es müssen alle Interessen mit einbezogen werden: die der Jugendlichen, der Eltern, der Erziehungsberechtigten, der Veranstalter, all das ist zu berücksichtigen.

Wie das gehen kann, haben drei Bundesländer, glaube ich, sehr gut vorgezeigt: Wien, Niederösterreich und das Burgenland sind mit gutem Beispiel vorangegangen und ha­ben ihre Gesetze aufeinander abgestimmt. An diesem Beispiel haben wir auch gese­hen, dass es nicht bloß Verhandlungen von Politikern und Experten waren, sondern dass auch die Jugendlichen mit einbezogen wurden, dass Fragebögen zu den unter­schiedlichen Regelungen ausgeteilt wurden, die Jugendlichen sich dazu äußern konn­ten und die Politiker dann mit diesen Forderungen auch konfrontiert wurden.

Das beste Jugendschutzgesetz ist jedoch zahnlos, wenn auf der anderen Seite nicht gleichzeitig auch eine Meinungsbildung, eine Bewusstseinsbildung vorhanden ist. Wir alle wissen, wie es beim Alkohol ist: Wenn es beim Essen zu Hause selbstverständlich ist, dass zu allen Mahlzeiten Alkohol getrunken wird, dann ist eine kritische Distanz zu Alkohol von Jugendlichen nur sehr schwer aufzubauen.

Dieses gemeinsame Projekt ist aber leider gescheitert. Es gibt jetzt wieder unterschied­liche Gesetze, weil eben einzelne Bundesländer bestimmte Bestimmungen geändert haben. Genau darin liegt die Schwierigkeit.

Daher glauben wir eben, dass Artikel-15a-Vereinbarungen nicht so eine einheitliche Gesetzgebung garantieren können, weil sie aufschnürbar sind, weil nur ein Mindest­maß möglich sein muss. Wir glauben, dass es ganz wichtig ist, bundeseinheitliche Ge­setzesbestimmungen auf dieser Ebene zu schaffen, und dass das für die Jugendlichen die beste Voraussetzung ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.57

 


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